Bekanntmachung der Friedhofsverwaltung
zum Ablauf der Ruhezeiten von Grabstätten auf den Friedhöfen in Brunnhartshausen, Dermbach, Diedorf, Empfertshausen, Gehaus, Neidhartshausen, Oechsen, Stadtlengsfeld, Urnshausen, Weilar, Wiesenthal und Zella/Rhön Auf der Grundlage der jeweils gültigen Friedhofssatzungen der Gemeinden sind nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihengrabstätten/Urnengrabstätten die Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen, einschließlich der Fundamente und Befestigungsmaterialien von den …