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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

(Abbildung Plangebiet „Untere Röde Teil II“ in Dermbach)

über die Öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Untere Röde Teil II“ in der Gemeinde Dermbach / Wartburgkreis gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.01.2026 mit Beschluss-Nr. 26/01/06 den folgenden Beschluss gefasst:

1.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Untere Röde Teil II“ in Dermbach, wurde überarbeitet, alle Änderungen und Streichungen von Festsetzungen sind farblich im Entwurfsplan vom 16.01.2026 gekennzeichnet. Der überarbeitete Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 16.01.2026 gebilligt.

Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:

Gemarkung Dermbach, Flur 6

Flurstücke Nr. 873, 874 teilweise, 1654/1 teilweise, 823/41, 823/49 teilweise, 823/57 teilweise, 823/60, 823/61, 823/62, 823/63 teilweise, 823/64, 872/10, 872/11, 872/12, 872/6, 872/7, 872/8, 872/9 und Gemarkung Glattbach Flur 2, Flurstück Nr. 47/1

2.

Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Untere Röde Teil II“ in Dermbach, Stand 16.01.2026, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

3.

Für die Planung ist kein Umweltbericht erforderlich. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren (Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt).

4.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes erfolgt im Internet unter:

https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren

in der Zeit von Montag, dem 09. März 2026, bis einschließlich Mittwoch, dem 15. April 2026.

Zusätzlich werden die Planunterlagen des Entwurfs in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Bauverwaltung, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach im vorgenannten Zeitraum während der üblichen Dienstzeiten:

Montag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Dienstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

und von 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch

von 09:00 bis 12:00 Uhr

und von 13:00 bis 15:30 Uhr

Donnerstag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

und von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

von 09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können elektronisch an, bauamt@dermbach.de, übermittelt werden. Bei Bedarf aber auch auf anderem Weg in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, u. a. auf dem Postweg an Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 und 4 BauGB).

Hinweise:

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Untere Röde Teil II“ in Dermbach gemäß § 4a Abs. 5 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Dermbach, den 12.02.2026

T. Hugk

Bürgermeister