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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Oechsen (Landkreis Wartburgkreis) für das Haushaltsjahr 2024

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Oechsen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese wurde am 19.02.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Oechsen mit Beschluss Nr. 02/19/02/2024 beschlossen und mit Schriftsatz vom 22.02.2024 von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.

Die Ausfertigung erfolgte am 28.02.2024.

Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 65 Abs. 2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 25.03.2024 bis 09.04.2024 während der üblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach, Zimmer 313, öffentlich aus. Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 036964/8821 gebeten.

Darüber hinaus werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zu den o. g. Sprechzeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Oechsen, den 29.02.2024

gez. Sina Römhild

Bürgermeisterin

Haushaltssatzung

der

Gemeinde Oechsen

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung – ThürGemHV) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Oechsen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.034.800 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

157.000 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

300 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

410 v. H.

2.

Gewerbesteuer

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene beigefügte Stellenplan.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Sie kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.

§ 7

Die Erheblichkeitsgrenze nach § 58 Absatz 1 ThürKO zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 2.500 € festgesetzt.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Oechsen, den 28.02.2024

Gemeinde Oechsen

S. Römhild

Bürgermeisterin  —  - Siegel -

Hinweis:

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) enthalten oder aufgrund der ThürKo erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21, Abs. 4, ThürKo, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gemeinde Oechsen

Sina Römhild

Bürgermeisterin  —  - Siegel -