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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

Gemeinderatssitzung 13.03.2024

Beschluss-Nr.: 2/13/03/2024

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 3/13/03/2024

Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2024.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 4/13/03/2024

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe von Lieferleistungen zur Anschaffung eines Rasentraktors und eines Rasenmähers für den Bauhof der Gemeinde Wiesenthal an die Firma Auto Becker GmbH & Co. KG, Wesbach 15, 36419 Schleid, mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von 6.315,00 € brutto.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 5/13/03/2024

Die Jahresrechnung der Gemeinde Wiesenthal für das Haushaltsjahr 2021 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt.

  • Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und ausgaben mit 1.096.302,80 €.
  • Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltene Überschuss von 180.765,67 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.
  • Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgben mit 257.698,50 €.
  • Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 159.170,99 € zugeführt. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2021 190.014,87 (Mindestrücklage 19.110,01 €).
  • Im ERgebnis der Jahrestrechnung wurden der Sonderrücklage 11.837,89 € zugeführt. Die Sonderrücklage - Gebührenausgleichsrücklage Friedhof beträgt zum 31.12.2021 17.968,99 €.
  • Die Gemeinde Wiesenthal hatte zum 31.12.2021 Schulden aus Krediten von 559.200,28 €.
  • Die Gemeinde Wiesenthal hatte zum 31.12.2021 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 6/13/03/2024

Der Gemeinderat beschließt gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis, dem Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmung: 6 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen