Titel Logo
Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hinweis unter Gebührensatzung

Hinweis:

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) enthalten oder aufgrund der ThürKo erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21, Abs. 4, ThürKo, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gemeinde Empfertshausen

Antonio Häfner

Bürgermeister  —  - Siegel -