Beschluss-Nr.: 23/02/01
Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023.
Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung
Beschluss-Nr.: 23/02/02
Die Jahresrechnung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2019 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 114 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:
Abstimmung: 16 J / 0 Nein / 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 23/02/03
Der Gemeinderat beschließt gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechungsprüfungsamtes des Landratsamtes Wartburgkreis dem Bürgermeister der Gemeinde Dermbach und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 23/02/04
Der Gemeinderat beschließt, den Entgeltordnungen für die Kindertageseinrichtungen „Schlosszwerge“ Gehaus und „Weltentdecker“ Stadtlengsfeld mit Wirkung zum 01. März 2023 zuzustimmen.
Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 23/02/05
Der Gemeinderat beschließt, der Entgeltordnung für die ökumenische Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ Dermbach mit Wirkung zum 01. März 2023 zuzustimmen.
Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 23/02/06
Beschluss zur öffentlichen Auslegung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohnbebauung „Gartenstraße“ Ortsteil Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach gemäß § 3 Abs. 2 und § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Gartenstraße“ in der Gemeinde Dermbach, Ortsteil Stadtlengsfeld, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand vom 13.02.2023, gebilligt.
Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:
Gemarkung Stadtlengsfeld, Flur 5:
Flurstücke Nr. 659, 660, 661 sowie 685 teilweise
Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung Gartenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1 : 500 sowie der Begründung Stand 13.02.2023, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 b i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.
2. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a und § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
In der ortsüblichen Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auf die Art des Verfahrens sowie die Besonderheiten hinzuweisen. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Begründung:
Seit der BauGB Novelle 2021 können auf der Grundlage des neuen § 13 b BauGB die Bebauungspläne mit Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 b BauGB liegen hier vor, da das Plangebiet weniger als 10.000 m² Grundfläche hat, die Flächen im Außenbereich liegen und es sich um Wohnnutzung handelt. Auch schließen sich die Flächen an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile an. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13 b Satz 1 BauGB wurde bis zum 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet.
Für den Ortsteil Stadtlengsfeld liegt kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor. Mit der Gemeindegebietsreform ist Stadtlengsfeld als Ortsteil der Gemeinde Dermbach zugehörig.
Die Fortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplanes ist vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der Zeit vom Dienstag, 02. Mai 2023, bis einschließlich Dienstag, 06. Juni 2023, im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach in der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsdauer können von den Bürgern Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes auch im Internet unter:
https://www.dermbach.de/gemeinde-dermbach/oeffentliche-bekanntmachung/bauleitplanverfahren.html
Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
(Ein Gemeinderatsmitglied war von der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen.)
Beschluss-Nr.: 23/02/07
Aufstellungsbeschluss - Einfacher Bebauungsplan „Sondergebiet Wochenendhausgebiet Gartenstraße Ortsteil Stadtlengsfeld“ der Gemeinde Dermbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach fast gemäß § 2 Baugesetzbuch den Beschluss zur Aufstellung des Einfachen Bebauungsplanes Sondergebiet „Wochenendhaus Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach.
2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
3. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf soll durchgeführt werden.
4. Für den Bebauungsplan ist ein Umweltbericht erforderlich.
5. Mit der Erarbeitung der Planungsunterlagen wird das Büro für Baustatik - Bauplanung Dipl.-Ing. Christian Herget, Straße des Friedens 10, in 36419 Geisa, beauftragt.
6. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Begründung:
Der einfache Bebauungsplan wird erforderlich, um die städtebauliche Ordnung und Entwicklung im Außenbereich zu sichern, d.h. eine bauliche Entwicklung des Gebietes durch rechtlich sichere Vorgaben (Bebauungsplan) und in Abstimmung mit der Gemeinde festzulegen. Baurechtlichen Missständen soll durch den Bebauungsplan vorgebeugt und vorhandene Missstände ausgeräumt werden. Dies gibt den Nutzern aber auch den Behörden rechtliche Sicherheit und Handlungsmöglichkeiten.
Der Beschluss zur Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes „Wochenendhausgebiet Gartenstraße“ des Gemeinderates vom 26.05.2021, Beschluss-Nr.: 21/05/07, wird hiermit aufgehoben.
Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 23/02/08
Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister, Herrn Thomas Hugk, die Vollmacht zur Beauftragung der Lieferleistung für die Ersatzbeschaffung eines Lastkraftwagens für den Bauhof Dermbach mit einer Auftragssumme bis maximal 50.000 €.
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Die Vollmacht wird unter dem Vorbehalt vergeben, dass interessierte und fachkundige Gemeinderatsmitglieder vor Erteilung eines Lieferauftrags in die Entscheidung mit einbezogen werden. Dazu lädt der Bürgermeister, ohne Einhaltung einer Ladungsfrist und ausschließlich nur per E-Mail, alle Gemeinderatsmitglieder zur Meinungsbildung über die Kaufentscheidung ein.
Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen