Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohnbebauung „Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach gemäß § 3 Abs. 2 und § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 23/02/06) gefasst:
| 1. | Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Gartenstraße“ in der Gemeinde Dermbach, Ortsteil Stadtlengsfeld, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung wird in der vorliegenden Fassung, mit Stand vom 13.02.2023, gebilligt. Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches: Gemarkung Stadtlengsfeld, Flur 5: Flurstücke Nr. 659, 660, 661 sowie 685 teilweise Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wohnbebauung Gartenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 sowie der Begründung Stand 13.02.2023, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 b i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen. |
| 2. | Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a und § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. In der ortsüblichen Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist auf die Art des Verfahrens sowie die Besonderheiten hinzuweisen. (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen |
Begründung:
Seit der BauGB Novelle 2021 können auf der Grundlage des neuen § 13 b BauGB die Bebauungspläne mit Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b BauGB liegen hier vor, da das Plangebiet weniger als 10. 000 m² Grundfläche hat, die Flächen im Außenbereich liegen und es sich um Wohnnutzung handelt. Auch schließen sich die Flächen an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile an. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13 b Satz 1 BauGB wurde bis zum 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet.
Für den Ortsteil Stadtlengsfeld liegt kein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vor. Mit der Gemeindegebietsreform ist Stadtlengsfeld als Ortsteil der Gemeinde Dermbach zugehörig. Die Fortschreibung des bestehenden Flächennutzungsplanes ist vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der Zeit von
bis einschließlich
Dienstag, dem 06. Juni 2023
im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Dermbach, Hinter dem Schloss 1 in 36466 Dermbach in der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
| zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. |
Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes auch im Internet unter:
https://www.dermbach.de/gemeinde-dermbach/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren.html
Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Dermbach, den 07.03.2023
T. Hugk
Bürgermeister Siegel