„Sondergebiet Wochenendhaus Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgenden Beschluss (Beschluss-Nr. 23/03/04) gefasst:
| 1. | Der Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes „Sondergebiet Wochenendhaus Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld der Gemeinde Dermbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1000, der Begründung und dem Umweltbericht in der vorliegenden Fassung, mit Stand vom 20.03.2023 wird gebilligt. Der Gemeinderat bestimmt, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch die Auslegung der vorgenannten Planunterlagen, Stand Vorentwurf vom 20.03.2023 erfolgen soll. |
| 2. | Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über die planerischen Absichten zu informieren. Jedermann kann dazu Äußerungen und Anregungen abgeben. |
| 3. | Die entsprechenden Planungsunterlagen des Vorentwurfs vom 20.03.2023 des einfachen Bebauungsplanes Sondergebiet Wochenendhaus „Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld werden in der Zeit von bis einschließlich Dienstag, dem 06. Juni 2023 im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Dermbach, Hinter dem Schloss 1 in 36466 Dermbach in der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten |
| Montag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | von 09:00 bis 12:00 Uhr | und von 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | von 09:00 bis 12:00 Uhr |
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| zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. |
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| Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes auch im Internet unter: https://www.dermbach.de/gemeinde-dermbach/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren.html |
| 4. | Parallel dazu erfolgt die Beteiligung und Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann. Die Träger öffentlicher Belange werden beteiligt, damit diese sich über den nach ihrer Auffassung erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung äußern können. |
Dermbach, den 31.03.2023
T. Hugk
Bürgermeister Siegel