Titel Logo
Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

(Abb. Luftbild mit Darstellung des Geltungsbereiches)

1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ Unteralba - Gemeinde Dermbach/ Wartburgkreis

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2025 mit Beschluss Nr. 25/02/06 den Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke in Unteralba /Gemeinde Dermbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 20.01.2025 gebilligt und die Öffentliche Auslegung beschlossen.

Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:

Gemarkung Unteralba, Flur 2:

Flurstücke Nr. 273/18, 273/20, 273/22, 273/23, 273/24, 273/25, 273/26, 273/27, 273/28, 273/29, 273/30, 273/31, 273/32, 273/33, 273/34, 273/35, 273/36, 273/37, 273/38, 273/39, 273/40, 273/41, 273/42, 273/43, 273/44, 273/45, 273/46, 274 teilweise, 275 teilweise

Lagebezeichnung: Ortsausgang Unteralba in Richtung Oberalba - rechts neben der Landesstraße L1026

2.

Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf der 1.Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ in Unteralba der Gemeinde Dermbach, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

3.

Für die Planung ist kein Umweltbericht erforderlich. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

4.

Der Entwurf zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ in Unteralba, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 500 mit textlichen Festsetzungen und der Begründung (Fassung mit Stand vom 20.01.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird

von Donnerstag, dem 10.04.2025

bis einschließlich

Freitag, dem 16.05.2025

im Internet unter:

https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren

zur Einsicht bereitgestellt und öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 und 4 BauGB).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB elektronisch an die Gemeinde übermittelt werden sollen (bauamt@dermbach.de), jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, u.a. auf dem Postweg:

Postanschrift:

Gemeindeverwaltung Dermbach

Hinder dem Schloß 1

36466 Dermbach

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, erfolgt als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit, die öffentliche Auslegung der Unterlagen, wie im Punkt 3. aufgelistet, in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinder dem Schloß 1, Bauverwaltung, 36466 Dermbach während der allgemeinen Öffnungszeiten:

Hinweis

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum o.g. Vorhaben vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Dermbach, den 20.03.2025

T. Hugk  — -Siegel-

Bürgermeister