Titel Logo
Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntgabe der Beschlüsse Gemeinderatssitzung 18.03.2026

Beschluss-Nr.: 03/2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Weilar beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschfland“ vom 31. März 2023, der aktuellen Richtlinie des Freistaates Thüringen sowie zukünftiger Richtlinien des Bundes sowie des Freistaates Thüringen, sich bei der Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien der Thüringer Glasfasergesellschaft über die KEBT AG zu bedienen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weilar ermächtigt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusmmenhang mit der Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, zu ergreifen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammnehang stehenden Aufgaben.

Die Inanspruchnahme der TGG über die KEBT AG erfolgt mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten. Dazu gehören insbesondere: Durchführung des Markterkundungsverfahrens, Ermittlung der förderfähigen Adressen und Haushalte; Durchführung der Grobprojektplanung; Beantragung sowohl der vorläufigen als auch endgültigen Fördermittelbescheide; Ermittlung der vorhandenen und nutzbaren Infrastruktur (Infrastrukturatlas); Durchführung des Auswahlverfahrens zur Suche eines Netzbetreibers im Betreibermodell unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben; Durchführung der Feinprojektplanung für die Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens; Durchführung aller notwendigen verwaltungstechnischen Schritte einschließlich der notwendigen Vollzugslegitimation zur Beantragung der Zuwendung nach den geltenden Richtlinien; Durchführung und Ausschreibung des passiven Netzausbaus, Begleitung des Netzausbaus und der Betreib des Netzes (insbesondere während der Zweckbindungsfrist für Fördermittel) einschließlich aller notwendigen Schritte zur Abwickung des Förderverfahrens (u.a. Verwendungsnachweisführung), alle mit dem Netzeigentum verbundenen Aufgaben (z.B. Dokumentation, Erfassung im GIS, Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen).

Die Gemeinde Weilar soll frühzeitig über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die kommunalen Belange unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Umgekehrt wird sie die KEBT AG über Baumaßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung für die Belange der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien frühzeitig unterrichten und Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Bei Bedarf stellen die Beteiligten die erforderlichen Pläne für die von der jeweiligen Baumaßnahme betroffenen Bereiche dem jeweils anderen Beteiligten kostenfrei zur Verfügung.

Die Gemeinde Weilar soll mindestens einmal jährlich über den aktuellen Stand der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien in ihrem Gebiet informiert werden. Sie hat das Recht, jederzeit auf Anfrage bei der KEBT AG eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

Über alle geschäftlichen und betrieblichen Informationen, die den Beteiligten im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, ist Stillschweigen zu bewahren. Insbesondere verpflichten sie sich, die Informationen ausschließlich zur Erfüllung der Aufgabe der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien zu verwenden und sie weder anderweitig zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Da die TGG auch für andere Thüringer Kommunen tätig wird, ist eine Weitergabe von Informationen durch die TGG an andere Kommunen zulässig, sofern dies für die Projektdurchführung notwendig ist und im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten liegt.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 04/2026

Die Jahresrechnung der Gemeinde Weilar für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:

Ergebnis des Verwaltungsahushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 1.198.440,98 €.

Der in den Ausgaben des Verwaltungsahushalts enthaltene Überschuss von 217.837,68 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 530.975,98 €.

Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 108.946,27 € zugeführt. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2022 196.074,08 € (Mindestrücklage 22.455,42 €).

Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der Sonderrücklage 6.476,93 € zugeführt. Die Sonderrücklage - Gebührenausgleichsrücklage Friedhof beträgt zum 31.12.2022 27.823,93 €.

Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2022 Schulden aus Krediten in Höhe von 312.195,00 €.

Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2022 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 05/2026

Der Gemeinderat beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis, dem Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 06/2026

Die Jahresrechnung der Gemeinde Weilar für das Haushaltsjahr 2023 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:

Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 1.253.211,20 €.

Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushalts enthaltene Überschuss von 233.588,26 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 611.910,40 €.

Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 189.018,27 € entnommen. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2023 7.055,81 € (Mindestrücklage 23.359,94 €).

Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der Sonderrücklage Friedhof 3.773,42 € zugeführt. Die Sonderrücklage - Gebührenausgleichsrücklage Friedhof beträgt zum 31.12.2023 31.597,35 €.

Der Sonderrücklage Gewerbesteuerausgleich wurden 2023 13.500,00 € zugeführt. Sie beträgt zum 31.12.2023 insgesamt 13.500,00 €.

Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2023 Schulden aus Krediten in Höhe von 267.620,36 €.

Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2023 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 07/2026

Der Gemeinderat beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis, dem Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 08/2026

Die Jahresrechnung der Gemeinde Weilar für das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:

Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 1.374.016,57 €.

Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushalts enthaltene Überschuss von 265.331,68 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 1.040.312,51 €.

Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 45.396,79 € zugeführt. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2024 52.452,60 € (Mindestrücklage 24.270,41 €).

Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der Sonderrücklage Friedhof 4.803,27 € zugeführt. Die Sonderrücklage - Gebührenausgleichsrücklage Friedhof beträgt zum 31.12.2024 36.400,62 €.

Der Sonderrücklage Gewerbesteuerausgleich wurden 2024 35.500,00 € zur Absicherung des Finanzausgleichs für die Jahre 2026 bis 2028 zugeführt. Sie beträgt zum 31.12.2024 insgesamt 49.000,00 €.

Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2024 Schulden aus Krediten in Höhe von 210.022,13 €.

Die Gemeinde Weilar hatte zum 31.12.2024 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 09/2026

Der Gemeinderat beschließt gem. 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis, dem Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 10/2026

Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 8/2025 vom 20.11.2025. Gleichzeitig wird die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 08.02.2011, zuletzt geändert am 17.04.2019 beschlossen.

Abstimmung: 8 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Information an die Mitglieder des Gemeinderates - Beteiligungsbericht 2024über die Beteiligung der Gemeinde Weilar an der Überlandwerk Rhön GmbH Mellrichstadt