Beschluss-Nr.: 26/03/01
Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026.
Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 6 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/03/02
Die Jahresrechnung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:
| • | Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 12.488,422,02 €. |
| • | Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltene Überschuss von 1.896.338,02 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. |
| • | Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 2.094.598,83 €. |
| • | Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 1.347.486,91 € zugeführt. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2022 5.669.209,73 € (Mindestrücklage 254.064,94 €). |
| • | Die Sonderrücklagen - Gebührenausgleichsrücklagen Friedhöfe - betrugen zusammen zum 31.12.2022 80.659,16 €. |
| • | Die Sonderrücklage für später entstehende Personalkosten beträgt zum 31.12.2022 27.100,00 €. |
| • | Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2022 Schulden aus Krediten von 3.071.301,77 €. |
| • | Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2022 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen. |
Abstimmung: 19 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/03/03
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis dem Bürgermeister der Gemeinde Dermbach und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmung: 19 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/03/04
Die Jahresrechnung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2023 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:
| • | Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 13.571.224,36 €. |
| • | Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltene Überschuss von 1.547.430,14 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. |
| • | Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 5.112.813,03 €. |
| • | Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 1.663.262,47 € entnommen. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2023 4.005.947,26 € (Mindestrücklage 246.498,04 €). |
| • | Die Sonderrücklagen - Gebührenausgleichsrücklagen Friedhöfe - betrugen zusammen zum 31.12.2023 78.514,12 €. |
| • | Die Sonderrücklage für später entstehende Personalkosten beträgt zum 31.12.2023 85.000,00 €. |
| • | Die Sonderrücklage Gewerbesteuerausgleich beträgt zum 31.12.2023 500.000,00 €. |
| • | Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2023 Schulden aus Krediten von 2.220.023,33 €. |
| • | Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2023 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen. |
Abstimmung: 19 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/03/05
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt gem. § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO, auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis dem Bürgermeister der Gemeinde Dermbach und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmung: 19 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Information an die Mitglieder des Gemeinderates - Beteiligungsbericht 2024 über die Beteiligungen der Gemeinde Dermbach
Beschluss-Nr.: 26/03/06
Der Gemeinderat Dermbach ermächtigt den Bürgermeister, Herrn Thomas Hugk, den notariellen Grundstückstauschvertrag über Waldflächen in der Gemarkung Neidhartshausen abzuschließen. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Grundstückstauschvertrag entstehenden Kosten, insbesondere für Vorbereitung, Abschluss und Umsetzung und Vollzug des Vertrages sowie weitere daraus resultierenden Kosten, werden vollständig vom ThüringenForst übernommen. Die von der Gemeinde Dermbach zu erwerbenden Tauschflächen müssen mindestens gleichwertig, ggf. auch höherwertig, bewertet werden.
Abstimmung: 19 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/03/07
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Stadtlengsfeld.
Abstimmung: 19 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/03/08
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bergstraße“, Brunnhartshausen in der Gemeinde Dermbach gem. § 2 Abs. 1 BauGB
| Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt: | ||||
| 1. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Brunnhartshausen | |||
| Flur 2 | 74/2 | teilweise | |
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| 76/1 | teilweise | |
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| 77/2 | teilweise | |
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| 78/2 | teilweise | |
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| 79/3 | teilweise | |
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| 80/1, 80 | teilweise | |
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| 81/7 | teilweise | |
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| 109/4 |
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| 107 | teilweise | |
| 2. | Es werden folgende Planungsziele angestrebt: | |
| - | Die Planung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar sein; |
| - | Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Flächen im Geltungsbereich zu schaffen. |
| 3. | Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. | |
| 4. | Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des Bebauungsplanes soll das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen beauftragt werden. In Abstimmung mit den Grundstückseigentümern werden die anfallenden Planungskosten übernommen. | |
| 5. | Es wird jedermann Gelegenheit gegeben, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach während der Dienststunden zu erfragen. | |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. | |
Abstimmung: 19 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen