Titel Logo
Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde:

Dermbach

Gemarkung:

Urnshausen

Fluren: 

1; 7; 8

Flurstücke:

6, 64, 85, 86, 89, 97, 98/1, 98/2, 99, 102/2, 103, 255/1, 256, 1580; 1095/1, 1096, 1097, 1098, 1100/1, 1101/7, 1101/8, 1108; 1122/1, 1122, 1130, 1131, 1132, 1133, 1136, 1141/2, 1187/1, 1187/2, 1190, 1509, 1686

Lage:

Kreisstraße K 90 / Ortslage Urnshausen, Bernshäuser Straße

wurde eine

Grenzfeststellung

Grenzwiederherstellung

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörigen Skizzen können von den Beteiligten

vom

08.05.2026

bis

08.06.2026

nach vorheriger telefonischer Terminabstimmung unter 03691 / 79250 in den Räumen der

Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt,

Werrastraße 7, 99817 Eisenach

eingesehen werden.

Der Text dieser Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Vermessungsstelle unter https://www.vermessungsbuero-schmidt.de/offenlegungen.php veröffentlicht.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der o. g. Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch erhoben wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei

Vermessungsstelle ÖbVI Holger Schmidt,

Werrastraße 7, 99817 Eisenach

Widerspruch eingelegt werden.

Eisenach, 10.04.2026

gez. ÖbVI Holger Schmidt