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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 4/2026
Amtlicher Teil
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Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Bergstraße“ Brunnhartshausen in der Gemeinde Dermbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

(Geltungsbereich mit der blauen Linie gekennzeichnet)

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt:

1.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Brunnhartshausen

 

Flur 2

74/2

teilweise

 

 

76/1

teilweise

 

 

77/2

teilweise

 

 

78/2

teilweise

 

 

79/3

teilweise

 

 

80/1, 80

teilweise

 

 

81/7

teilweise

 

 

109/4

 

 

 

107

teilweise

 

 

2.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:  

 

-

Die Planung muss mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbarsein;

 

-

Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Flächen im Geltungsbereich zu schaffen.

3.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.

4.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs des Bebauungsplanes soll das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH in Bad Salzungen, Michaelisstraße 23, 36433 Bad Salzungen beauftragt werden. In Abstimmung mit den Grundstückseigentümern werden die anfallenden Planungskosten übernommen.

5.

Es wird jedermann Gelegenheit gegeben, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach während der Dienststunden zu erfragen.

6.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Dermbach, den 17.03.2026

gez. T. Hugk 

Bürgermeister⇔Siegel