Aus gegebenem Anlass weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass auf der Urnengemeinschaftsanlage das Ablegen von Grab- und Blumenschmuck auf oder neben den Namensplatten nicht gestattet ist.
Leider muss in zunehmendem Maße festgestellt werden, dass Angehörige bzw. Hinterbliebene die Beisetzungsstellen auf der teilanonymen Urnengemeinschaftsanlage selbst gestalten und auf bzw. neben den Grabplatten Blumen, Pflanzschalen, Grablichter oder sonstigen Grabschmuck ablegen. Dieses Verhalten widerspricht der Entscheidung der Angehörigen, dass sie die Grabart „teilanonyme Urnengemeinschaftsanlage“ für ihre Verstorbenen gewählt haben, die sie von jeglicher Pflege- und Unterhaltungsverpflichtung entbindet. Durch die individuelle Gestaltung wird der eigentliche Charakter der teilanonymen Urnengemeinschaftsanlage beeinträchtigt, der nur durch ein einheitliches Bild zum Ausdruck kommen kann.
Das Verbot der Ablage von Grabschmuck auf der teilanonymen Urnengemeinschaftsanlage wird immer wieder missachtet. Hierdurch wird die Ansicht des Grabfeldes beeinträchtigt und die Pflege behindert und erschwert. Dies bedeutet ein höherer Pflegeaufwand und ein höherer Pflegeaufwand bedeutet höhere Kosten, die wiederum zur Gebührenerhöhung führen.
Bei der Bestattung ihrer Verstorbenen haben sich die Angehörigen für die Grabart „Urnengemeinschaftsanlage (anonym oder teilanonym)“ entschieden und damit auch für die Einhaltung der Festlegungen in der Friedhofssatzung.
Gemäß den jeweils gültigen Friedhofssatzungen werden die Urnengemeinschaftsanlagen (anonym = „grüner Rasen“ oder teilanonym = „mit Namensplatte“) von der Gemeinde errichtet, gestaltet und gepflegt.
An Gedenktagen können an einer zentralen Stelle (z. B. am Gedenkstein an der Urnengemeinschaftsanlage) Grabschmuck, Sträuße oder Gebinde niedergelegt werden.
Wir weisen darauf hin, dass auf den Urnengemeinschaftsanlagen abgelegter oder gepflanzter Blumen- oder Grabschmuck in regelmäßigen Abständen abgeräumt und ohne weitere Aufbewahrung entschädigungslos entsorgt wird.
Es werden daher alle Angehörigen und Besucher des Friedhofes zur Einhaltung der Gestaltungsregeln aufgefordert.
Im Interesse einer gepflegten Grabanlage, hofft die Friedhofsverwaltung auf das Verständnis der Angehörigen und Besucher.
Für Fragen steht die Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung (Telefon 036964/8830).
Dermbach, den 18.04.2024
gez. M. Zoll
Leiter Bauverwaltung