Beschluss-Nr.: 24/03/01
Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 06.03.2024.
| Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 24/03/02
Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister Thomas Hugk die Vollmacht, die Bauleistungen für das Los 1 - „Tischlerarbeiten Fenster und Außentüren“ zum Bauvorhaben „Sanierungsarbeiten am ehemaligen Rathaus im OT Stadtlengsfeld, 2. BA“ nach Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns an den wirtschaftlichsten Bieter an die Fa. Noll Fensterbau GmbH, Dieselstraße 101, 63165 Mühlheim in Höhe von 157.282,30 € brutto zu vergeben.
| Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung |
Beschluss-Nr.: 24/03/03
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Tragkraftspritzenfahrzeuges der Firma Brandschutztechnik Görlitz zum Preis von 162.542,33 €.
| Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 24/03/04
Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf/Rhön nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
| 1. | Für das Gebiet angrenzend an die Ortsstraße „Diedorfer Hauptstraße“ / Bundesstraße B 285 im Ortsteil Diedorf/Rhön mit den dargestellten Flurstücken, soll ein Bebauungsplanverfahren gemäß § 2 BauGB eingeleitet werden. |
| 2. | Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 0,5 ha mit folgenden Flurstücken der Gemarkung Diedorf, Flur: 2, FlstNr.: 154/1 und 153 (Weg, teilweise) |
| 3. | Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Entwicklung der Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage. |
| 4. | Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden hat bereits stattgefunden. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Dermbach am 18.10.2023 vorgestellt. |
| 5. | Mit der Ausarbeitung der Planungsunterlagen ist das Planungsbüro -PBB-Bad Salzungen GmbH, Michaelisstraße 23 in 36433 Bad Salzungen durch den Investor beauftragt worden. Die Kosten werden vom Investor getragen. |
| 6. | Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
Begründung:
Der Investor, die NDM Beteiligung GmbH vertreten durch Herr Martin Markert beabsichtigt, auf den Flurstücken 154/1und 153 teilweise in der Gemarkung Diedorf/Rhön Flur 2, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Kombination mit einzelnen Windturbinen mit einer Höhe bis zu max. 9,00 m.
Der Standort für das geplante Vorhaben liegt angrenzend an einen Gewerbebetrieb und wurde ursprünglich bereits gewerblich genutzt.
Für die zur Rede stehende Fläche liegt kein Bebauungsplan vor. Insofern ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich.
Die Grundstücksflächen, ca. 5.120 m², befinden sich am nordwestlichen Rand des Ortes. Erreichbar ist die Geltungsbereichsfläche über die „Diedorfer Hauptstraße“/Bundesstraße B 285.
Laut Grundsatz 5.2.9 G Satz 1 des LEP soll die Errichtung großflächiger Anlagen zur Nutzung von Solarenergie auf baulich vorbelasteten Flächen, die aufgrund vorhandener Infrastruktur ein eingeschränktes Freiraumpotenzial aufweisen, erfolgen. Daraus abgeleitet benennt Grundsatz G 3-22 RP-SWT als Vorzugsflächen für raumbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen baulich vorgeprägten Flächen wie Deponien, Brach- und Konversionsflächen ohne besondere ökologische oder ästhetische Funktion.
Die Wahl des Plangebietes wird aufgrund der baulichen Vorprägung und als Brachflächenstandort sowie der ästhetisch geringen Qualität den genannten Anforderungen gerecht
| Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung |
Beschluss-Nr.: 24/03/05
Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dermbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Dermbach mit Unteralba, Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Urnshausen und Zella/Rhön gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt:
| 01 | Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach für Teilbereiche in den Ortsteilen Dermbach mit Unteralba, Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Urnshausen und Zella/Rhön. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst folgende Bereiche: |
Ortsteil Dermbach(siehe Anlage Abbildungen 1 bis 5)
| 1a) | Bereich „Hinter dem Schloss“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für Wohnungsbau [Ein-, Mehr- Familienhäuser] bzw. für betreutes und barrierefreies Wohnen entsprechend Parallelverfahren Bebauungsplan Wohngebiet „Hinter dem Schloss“) |
| 1b) | Bereich „Kleinsteinigt“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für 2 Wohnhäuser bzw. bauliche Nebenanlagen |
| 1c) | Bereich „Am Stein“ (Ausweisung „Sonderbaufläche“ mit Zweckbestimmung „Ferienhaus“ für Bestandssicherung und touristische Erweiterung mit Ferienhäusern) |
| 1d) | Bereich „Am Schwimmbadweg“ (Ausweisung „Sonderbaufläche“ mit Zweckbestimmung „Erholung“ für Bestandssicherung von technischen Nebenanlagen des Schwimmbades und Wochenendhäusern sowie Planung eines Caravan Standortes) |
Ortsteil Unteralba/Dermbach (siehe Anlage Abbildung 6)
| 2a) | Bereich „Schmelzertor“ (Ausweisung „Gemischte Baufläche“ für Erweiterung Baufirma mit Lagerflächen bzw. Bestandssicherung von Gewerbe- und Wohngebäuden bzw. Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ im Umfeld dessen) |
Ortsteil Brunnhartshausen (siehe Anlage Abbildungen 7 bis 11)
| 3a) | Bereich „In der Bitze“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für 3 bis 4 Wohnhäuser inkl. Bestandssicherung von Wohn- und Nebengebäuden im Umfeld) |
| 3b) | Bereich „Bergstraße“ (Ausweisung „Gemischte Baufläche“ zur Bestandssicherung vorhandener baulicher Nutzungen) |
| 3c) | Bereich „In den Roßäckern“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für 2 Wohnhäuser mit Anpassung bestehender Nutzungen im Umfeld, hier Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“) |
| 3d) | Bereich „Südöstlicher Ortseingang“ (Ausweisung „Fläche für Gemeinbedarf“ für Neubau Feuerwehrgerätehaus für die Ortsteile Brunnhartshausen und Zella/Rhön) |
Ortsteil Neidhartshausen (siehe Anlage Abbildungen 12 bis 17)
| 4a) | Bereich „Östliche Ortslage zur B 285“ (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen) |
| 4b) | Bereich „Zwischen B285/Hofstadtstraße“ (Ausweisungen „Gemischte Baufläche“ zur Bestandssicherung von Wohngebäuden und Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“) |
| 4c) | Bereich „Zum Ibengarten“, Teil A „Ibengarten Nord“/Teil B „Ibengarten Süd“ (Ausweisung „Wohnbau Fläche“ für Erweiterung der Ortslage um 2 Wohngebäude) |
| 4d) | Bereich „Auf/Unter dem Kies“/östlich der Felda (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „ Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen) |
| 4e) | Bereich „Unter der Hofstatt“/zwischen „Wehrhofstraße“ und „Hofstadtstraße“ (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen) |
Ortsteil Urnshausen (siehe Anlage Abbildungen 18 bis 20)
| 5a) | Bereich „Kalkofenstraße / südlicher Ortsrand“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ [Teilbereich] und „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“, hier: Anpassung an tatsächliche Nutzung) |
| 5b) | Bereich „Zwischen westlichen Ortsrand und B 285“ (Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für gärtnerische bauliche Nebenanlagen) |
Ortsteil Zella / Rhön (siehe Anlage Abbildung 21 bis 24)
| 6a) | Bereich „Wohnbaufläche - südlicher Ortsrand“ (Rücknahme der „Wohnbaufläche“ bis auf straßenbegleitende Bebauung für 2 Wohnhäuser entlang „Neue Straße“, Ausweisung „Grünfläche“ mit Zweckbestimmung „Private Gärten“ für einen Teilbereich entlang des bebauten Ortsrandes bzw. Ausweisung als „Fläche für die Landwirtschaft“) |
| 6b) | Bereich „Mühlenweg“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für Erweiterung der Ortslage mit 6 Wohnhäusern) |
| 6c) | „Sportplatzstraße“ (Ausweisung „Wohnbaufläche“ für Erweiterung der Ortslage mit 4 Wohnhäusern) |
| Die Bereiche der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach sind der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. |
| 02 | Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll mittels Unterrichtung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatsitzung der Gemeinde Dermbach erfolgen. Ort und Zeit sind ortsüblich bekanntzumachen. |
| 03 | Für die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. |
| 04 | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. |
Begründung:
Im Rahmen der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dermbach sollen mehrere Bereiche in den Ortsteilen Dermbach mit Unteralba, Brunnhartshausen, Neidhartshausen, Urnshausen und Zella/Rhön überarbeitet werden. Dies ist notwendig um neue Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in den Ortsteilen zu schaffen und vorhandene Nutzungen im Flächennutzungsplan zu berücksichtigen.
| Abstimmung: 11 Ja / 5 Nein / 2 Enthaltungen |
1. Ortsteil Dermbach
Abbildung 1: Auszug aus dem genehmigten Flächennutzungsplan VG „Dermbach“ - in Abwicklung - (Stand: 4. Änderung, 22.05.2020) mit Kennzeichnung der Bereiche der 5. Änderung für den Ortsteil Dermbach (rot gestrichelt)
Abbildung 2: Änderungsbereich 1a) „Hinter dem Schloss“
Abbildung 3: Änderungsbereich 1b) „Kleinsteinigt“
Abbildung 4: Änderungsbereich 1c) „Am Stein“
Abbildung 5: Änderungsbereich 1c) „Am Schwimmbadweg“
2. Ortsteil Unteralba/Dermbach
Abbildung 6: Auszug aus dem genehmigten Flächennutzungsplan VG „Dermbach“ -in Abwicklung-(Stand: 4. Änderung, 22.05.2020) mit Kennzeichnung des Änderungsbereiches 2a) „Schmelzertor“ der 5. Änderung für den Ortsteil Unteralba/Dermbach (rot gestrichelt)
3. Ortsteil Brunnhartshausen
Abbildung 7: Auszug aus genehmigten Flächennutzungsplan VG „Dermbach-in Abwicklung- (Stand: 4. Änderung, 22.05.2020) mit Kennzeichnung der Bereiche der 5. Änderung für den Ortsteil Brunnhartshausen (rot gestrichelt)
Abbildung 8: Änderungsbereich 3a) „In der Bitze“
Abbildung 9: Änderungsbereich 3b) „Bergstraße“
Abbildung 10: Änderungsbereich 3c) „In den Roßäckern“
Abbildung 11: Änderungsbereich 3d) „Südöstlicher Ortseingang“
4. Ortsteil Neidhartshausen
Abbildung 12: Auszug aus genehmigten Flächennutzungsplan VG „Dermbach“ -in Abwicklung- (Stand: 4. Änderung, 22.05.2020) mit Kennzeichnung der Bereiche der 5. Änderung für den Ortsteil Neidhartshausen (rot gestrichelt)
Abbildung 13: Änderungsbereich 4a) „Östliche Ortslage zur B 285“
Abbildung 14: Änderungsbereich 4b) Bereich „Zwischen B285/Hofstadtstraße“
Abbildung 15: Änderungsbereich 4c) „Bereich „Zum Ibengarten“ Teil A „Ibengarten Nord“/Teil B „Ibengarten Süd“
Abbildung 16: Änderungsbereich 4d) „Auf/Unter dem Kies“/östlich der Felda
Abbildung 17: Änderungsbereich 4e) „Unter der Hofstatt“/ zwischen „Wehrhofstraße“ und „Hofstadtstraße“
5. Ortsteil Urnshausen
Abbildung 18: Auszug aus genehmigten Flächennutzungsplan VG „Dermbach“ -in Abwicklung- (Stand: 4. Änderung, 22.05.2020) mit Kennzeichnung der Bereiche der 5. Änderung für den Ortsteil Urnshausen (rot gestrichelt)
Abbildung 19: Änderungsbereiche 5a) „Kalkofenstraße/Südlicher Ortsrand
Abbildung 20: Änderungsbereich 5b) „Zwischen westlichen Ortsrand und B285“
6. Ortsteil Zella/Rhön
Abbildung 21: Auszug aus genehmigten Flächennutzungsplan VG „Dermbach“ -in Abwicklung- (Stand: 4. Änderung, 22.05.2020) mit Kennzeichnung der Bereiche der 5. Änderung für den Ortsteil Zella/Rhön (rot gestrichelt)
Abbildung 22: Änderungsbereich 6a) „Wohnbaufläche südlicher Ortsrand“
Abbildung 23: Änderungsbereich 6b) „“Mühlenweg“
Abbildung 24: Änderungsbereich 6c) „Sportplatzstraße“
Abstimmung: 11 Ja / 5 Nein / 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 24/03/06
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung an das Büro Kehrer Planung, Dipl.-Ing. Herrn Nico Kehrer, Platz der Deutschen Einheit 4 in 98527 Suhl, für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß dem vorliegenden Honorarangebot in Höhe von 32.846,86 € brutto vorzunehmen. Bürgermeister Thomas Hugk wird ermächtigt, den entsprechenden Honorarvertrag abzuschließen.
| Abstimmung: 14 Ja / 2 Nein / 2 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 24/03/07
Der Gemeinderat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 168.700 € für die Baumaßnahme Ausbau der Karl-Liebknecht-Straße im Ortsteil Stadtlengsfeld (HHStelle 2.630072.95008). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch Minderausgaben der Umstrukturierung dieser Maßnahme und dadurch geringer ausfallender Straßenausbaubeiträge (HHStelle 2.630072.98308) in Höhe von 23.700 € sowie der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 145.000 € (HHStelle 2.910000.31000) sichergestellt.
| Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Beschluss-Nr.: 24/03/08
Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung an die Fa. Mohr Bau GmbH für die Bauabschnitte I und II mit einer Gesamtsumme von 227.000,00 € zu vergeben.
| Abstimmung: 18 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen |
Bürgermeister Hugk informiert die Mitglieder des Gemeinderates über den vorläufigen Beteiligungsbericht 2022 über die Beteiligungen der Gemeinde Dermbach.