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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil
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Eintritt Freibad

(Entgeltordnung)

Schwerbehindertenregelung:

Als Schwerbehinderte gelten Personen mit einem Behinderungsgrad ab 50 % oder Gleichgestellte. Soweit die Notwendigkeit ständiger Begleitung erforderlich ist, erhält die Begleitperson freien Eintritt. Die Behinderung (und ggf. die Notwendigkeit der Begleitperson) ist durch den Behindertenausweis nachzuweisen.