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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 1 Abs.2 BauGB Bebauungsplan Wohngebiet „Bergstraße“ Gemeinde Dermbach / OT Brunnhartshausen

Lageplan - Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat am 24.03.2026 in öffentlicher Sitzung aufgrund § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für das Wohngebiet „Bergstraße“ einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer Offenlage durchgeführt.

Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom April 2026 maßgebend.

Anlass der Planung:

Durch den Vorhabenträger ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes Wohngebiet „Bergstraße“ mit folgenden Inhalten vorgesehen:

Schaffung von Wohnbaufläche sowie Festsetzung zu Gartenflächen.

Geltungsbereich des Plangebietes:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes besitzt eine Größe von ca. 2,7 ha und umfasst folgende Flurstücke der Flur 1 und 2 Gemarkung Brunnhartshausen:

 

 

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns von Brunnhartshausen, angrenzend an eine vorhandene Wohnbebauung und in Verlängerung des örtlichen Feuerwehrgebäudes.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Bergstraße“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, Stand 30. April 2026, wird im Zeitraum vom 29.05.2026 bis 30.06.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Am Dermbach unter:

https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren

veröffentlicht.

Zusätzlich werden die Planunterlagen in der Gemeinde Dermbach in 36446 Dermbach, Hinter dem Schloss 1 im Bauamt während der Dienststunden

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stellungnahmen sind elektronisch per E-Mail an bauamt@Dermbach.de zu übermitteln. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift in der Bauverwaltung der Gemeinde Dermbach zu den o.g. Zeiten).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange:

Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden elektronisch beteiligt und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 (1) BauGB).

Umweltprüfung

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Bebauungsplan zu integrieren und wird Veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt.

Datenschutz

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates anonymisiert beraten und entschieden.

Dermbach, den 15.05.2026

T. Hugk

Bürgermeister