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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Wahlbekanntmachung Nr. 04/093.2023

zur Durchführung der Ortsteilbürgermeisterwahl am 25.06.2023 in dem Ortsteil Zella/Rhön der Gemeinde Dermbach

1.

Am 25.06.2023 findet die Ortsteilbürgermeisterwahl von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2.

Die Gemeinde Dermbach bildet folgenden Stimmbezirk:

Die Gemeinde Dermbach bildet 1 Stimmbezirk zur Urnenwahl. Der Wahlraum befindet sich in

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl nicht abgegeben werden.

Erfolgt eine Stichwahl, findet diese am 09.07.2023 im Stimmbezirk Zella/Rhön, Versammlungsraum Propstei, Goethestraße 1, 36466 Dermbach von 8.00 bis 18:00 Uhr statt.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Wahl des Ortsteilbürgermeisters

Die Wahl wird als Mehrheitswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme. Diese wird dadurch vergeben, dass die Wähler eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.

4.

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet diesen so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein.

Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 25.06.2023, bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8.

Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 26. Juni 2023, und ggf. am Montag, dem 10. Juli 2023, jeweils um 09.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr, im Beratungsraum 318 in der Gemeinde Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

9.

Der Wahlausschuss beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstag, den 27.05.2023 über das endgültige Ergebnis der Wahl des Ortsteilbürgermeisters. Die Sitzung findet im Versammlungsraum der Propstei Zella, Goethestraße 1, 36466 Dermbach um 18.00 Uhr statt.

Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

Dermbach, 30.05.2023

gez. Egle

Wahlbüro