Beschluss-Nr.: 01/03/23
Der Gemeinderat Empfertshausen beschließt die Verhängung einer hauswirtschaftlichen Sperrre entsprechend § 28 ThürGemHV für alle Ausgabehaushaltsstellen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Somit dürfen nur noch nicht aufschiebbare Ausgaben geleistet werden, zu denen die Gemeinde Empferthausen bereits jetzt gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Dem Gemeinderat ist gemäß § 29 ThürGemHV regelmäßig über die Umsetzung und die Auswirkungen der haushaltswirtschaftlichen Sperre zu berichten.
Abstimmung: 5 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen