Beschluss-Nr.: 23/04/01
Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 29.03.2023.
Abstimmung: 15 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 23/04/02
Der Gemeinderat bestätigt beschließt:
Die nachfolgend genannten Personen werden zur Aufnahme in die Vorschlagsliste Dermbach zur Schöffenwahl 2023 bestätigt.
Gabriele Naumann, Dermbach, OT Neidhartshausen
Christoph Pforr, Dermbach
Werner Gorecki, Dermbach, OT Stadtlengsfeld
Heidemarie Salzmann, Dermbach
Alexander Rether, Dermbach
Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 23/04/03
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Baumeisterarbeiten zur Sanierung der Fassade am Kindergarten im Ortsteil Gehaus an die Firma Schreiber Putz & Anstrich GmbH, Friedrichstraße 7, 98593 Floh-Seligenthal mit einer Auftragssumme in Höhe von 46.193,72 € brutto.
Abstimmung: 15 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen
Position der Gemeinde Dermbach
zur Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien
I. Position Solarenergie
1) Die Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen wird durch die Gemeinde Dermbach nachdrücklich befürwortet. In diesem Zusammenhang:
| a) | Werden die Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen der Gemeinde auf Regelungen überprüft, die der Installation von Solaranlagen auf Dachflächen entgegenstehen könnten. |
| b) | Wird die Gemeinde alle eigenen Dachflächen auf die Nutzbarkeit für Solaranlagen hin überprüfen. |
| c) | Unterstützt die Gemeinde Dermbach das Ansinnen, die Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Solaranlagen neu zu bewerten und begrüßt entsprechende Initiativen. Insofern sich daraus neue Möglichkeiten auch für eigene Gebäude ergeben, wird dies in der Prüfung nach Ziffer b) Berücksichtigung finden. |
| d) | Sollen unabhängig von den Festlegungen in Bebauungsplänen zur Dachgestaltung, Solaranlagen grundsätzlich als unschädlich im Bezug auf das gemeindliche Einvernehmen eingestuft werden. |
2) Die Nutzung von Parkplatz- und Lagerflächen wird durch die Gemeinde Dermbach nachdrücklich befürwortet.
3) Die Nutzung von baulich geprägten Konversions- und Brachflächen, stillgelegten Industrie- und Gewerbeflächen und ehemaligen Deponien für großflächige Solaranlagen wird durch die Gemeinde Dermbach befürwortet.
4) Die Nutzung von unversiegelten Freiflächen mit geringer Bodenqualität für großflächige Solaranlagen hat für die Gemeinde Dermbach keine Priorität und kann allenfalls im Einzelfall akzeptiert werden. Abgelehnt werden Ansinnen zur Errichtung von großflächigen Solaranlagen in Gebieten mit besonderer ökologischer wie naturschutzfachlich hochwertige Konversionsflächen und ästhetischer Bedeutung wie Standorte mit großer Fernwirkung bzw. besonderter Sichtbeziehung sowie Gebiete mit Bedeutung für die Erholung (u. a. landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen).
5) Die Nutzung hochwertiger, landwirtschaftlich nutzbarer Böden für großflächige Solaranlagen wird von der Gemeinde Dermbach abgelehnt.
6) Ausnahmen von Festlegung 5) für die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen sind nur denkbar insofern:
| a) | Die landwirtschaftliche Erzeugung die Hauptnutzung der Fläche bleibt und die Solarstromproduktion lediglich als zusätzliche Nutzung hinzukommt. |
| b) | Die Initiative zur Nutzung für die Solarstromproduktion von den landwirtschaftlichen Nutzern und Flächeneigentümern selbst ausgeht. |
II. Position Windenergie
1) Die Gemeinde Dermbach wird sich auch zukünftig für ein generelles Verbot von HAWT-Anlagen und allen Anlageformen die mit erheblichen Landschaftseingriffen verbunden sind im Biosphärenreservat aussprechen.
2) Die Gemeinde Dermbach lehnt infolge dessen die Errichtung von solchen Windkraftanlagen in ihrem Gemeindegebiet ab.
| a) | Im Sinne der Gleichbehandlung und des Einheitlichkeitsgedankens gilt dies auch für diejenigen Ortsteile, die nicht im Gebiet des Biosphärenreservats liegen. |
| b) | Insbesondere im Bezug auf die Ortslage Stadtlengsfeld begründet sich dies auch mit den besonderen Ansprüchen als Ort mit Kur- und Erholungsfunktion. |
3) Im Bereich geschädigter Waldflächen hat die Wiederaufforstung verbunden mit einem klimagerechten Waldumbau für die Gemeinde Dermbach Priorität. Die Umnutzung von Waldflächen zu versiegelten Industrieflächen wird abgelehnt, dies gilt auch für Windkraftanlagen.
4) Pilot- und Erforschungsprojekte mit alternativen Windkraftkonzepten sind im Einzelfall denkbar, insofern sie den Belangen des Landschafts- und Artenschutzes nicht entgegen stehen.
III. Position zu weiteren Formen der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen
1) Die Gemeinde Dermbach begrüßt den Betrieb der bestehenden Biogasanlagen im Gemeindegebiet und steht der Errichtung weiterer Anlagen durch Landwirtschaftsbetriebe positiv gegenüber.
2) Die Gemeinde Dermach befürwortet die Nutzung von Erdwärmetechnologie und wird bei der Ausweisung künftiger Wohngebiete die Erschließungsträger dazu motivieren, die Verfügbarkeit von Erdwärme zu prüfen und die Nutzung zu befördern.
3) Die Gemeinde Dermbach steht Wasserkraft grundsätzlich positiv gegenüber, sieht aber derzeit im Gemeindegebiet kein Potential für deren Ausbau.