Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 den folgenden Beschluss Nr. 23/03/03 gefasst:
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
zum Bebauungsplan „Touristische Nutzung“ Bernshausen in der Gemeinde Dermbach vom 29.03.2023
| 1. | Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Touristische Nutzung“ Bernshausen in der Gemeinde Dermbach vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach mit folgendem Ergebnis geprüft: | |
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| a) | Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von |
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| • | Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar |
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| • | Landratsamt Wartburgkreis |
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| • | Wasser- und Abwasser-Verband Bad Salzungen |
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| • | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlicher Raum |
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| • | Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz |
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| • | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr |
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| b) | Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von |
| • | Entfällt |
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| c) | Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von |
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| • | Ullrich Winius |
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| • | DIE LINKE / BÜRGER FÜR DIE REGION |
| 2. | Das Abwägungsergebnis in Anlage 1, Teil 1 und 2, ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| 3. | Das Planungsbüro -PBB- Bad Salzungen GmbH wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Hinweise sind bei der Vorlage der Satzung mit der jeweiligen Stellungnahme beizufügen. | |
| 4. | Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 1748) in der derzeitig gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach den Bebauungsplan „Touristische Nutzung“ Bernshausen vom 24.01.2023 - bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen als | |
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| Satzung. | |
| 4. | Die Begründung vom 24.01.2023 wird gebilligt. | |
| 5. | Der Bürgermeister der Gemeinde Dermbach, Herr Hugk, wird beauftragt, die vorgenannte Satzung gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, kann die Satzung ortsüblich bekannt gemacht werden, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet. | |
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| Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan „Touristische Nutzung“ Bernshausen mit der Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. | |
Dermbach, den 31.03.2023
T. Hugk / Bürgermeister — Siegel