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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Dermbach

Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf/Rhön / Gemeinde Dermbach nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 folgenden Beschluss Nr. 24/04/03 gefasst:

1.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf/Rhön, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 mit Vorhaben - und Erschließungsplan sowie der Begründung, dem Umweltbericht und den Umweltrelevanten Stellungnahmen, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 10.01.2024 gebilligt.

Folgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches:

Gemarkung Diedorf, Flur 2:

Flurstücke Nr. 154/1, 153 teilweise

2.

Der Gemeinderat bestimmt, dass für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ Diedorf/Rhön“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1: 1.000 sowie der Begründung, dem Umweltbericht und den Umweltrelevanten Stellungnahmen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden sollen.

3.

Für die Planung ist ein Umweltbericht erforderlich.

4.

Im Rahmen des durchgeführten Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) wurden folgende Umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben:

Träger öffentlicher Belange

Vorgebrachte Belange

Thüringer Landesverwaltungsamt

  • Bebauungsplan ist aus dem FNPzu entwickeln;
  • Vorzeitige Aufstellung ist möglich

Landratsamt Wartburgkreis

  • Hinweis zur Altlastenverdachtsflächeund den Umgang mit dieser Fläche
  • Umgang mit Mutterboden
  • Notwendigkeit einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanz
  • Hinweise zum SchutzgebietBiosphärenreservat Landschaftsschutzgebiet

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

  • Hinweise zum Geologiedatengesetz
  • Hinweise zur Baugrundbewertung
  • Hinweise zum Bergbau

Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

  • Hinweis zum Auffinden von Bodenfunden

UNESCO-Biosphärenreservat Rhön Verwaltung Thüringen

  • eine Umweltprüfung, wie bereits vonder Unteren Naturschutzbehörde(UNB) gefordert, ist notwendig.
  • Die Zuständigkeit für dieWahrnehmung der Belange desNaturschutzes und derLandschaftspflege liegt vollständigbei der UNB.
  • Die Reservats Verwaltung stehthinter dem Ausbau ErneuerbarerEnergien, wenn dieser unternaturschutz fachlichen Maßgabenvollzogen wird.
  • Dem aktuellen Wissenstandfolgendzeigt sich die von Ihnen aufgeführteArt der Windturbine mit derverhältnismäßig geringen Höhe von ca. 9 m., mit geringerer (naturschutzfachlicher) Auswirkung.

5.

Die Entwurfsunterlagen werden in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach in der Bauverwaltung während der üblichen Dienstzeiten

von Dienstag, dem 11. Juni 2024

bis einschließlich

Donnerstag, dem 18. Juli 2024

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes auch im Internet unter:

https://www.dermbach.de/gemeinde/oeffentliche-bekanntmachungen/bauleitplanverfahren

Während der Auslegungsdauer können von jedermann Äußerungen und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Durch die Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Dermbach, den 16.05.2024

T. Hugk

Bürgermeister