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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung des Ergebnisses der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

in der Gemeinde Oechsen

Gemarkung: Oechsen

Flur: 3

Flurstück: 538, 559, 560/1, 560/2, 570/3

Flur: 4

Flurstück: 1551

wurde eine

Abmarkung

nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 14 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574), in der jeweils geltenden Fassung, durchgeführt.

Über die Liegenschaftsvermessung und deren Ergebnis wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen (Az.: 53093620). Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 10.06.2024 bis 12.07.2024

in der Zeit von

Mo. bis Do.

8:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr

Fr.

9:00 - 12:00

im

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei dem

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

Widerspruch erhoben werden.

Gotha, 16.05.2024

Im Auftrag

Harald Ackermann

Referatsbereichsleiter