Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
aus aktuellem Anlass ist die Gemeinde Dermbach gehalten, die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Ablagerung von Haus- und Gartenmüll sowie Tierhinterlassenschaften auf den Feldern in der Gemeinde Dermbach nicht gestattet und strengsten verboten ist.
Es handelt sich hier insbesondere um die vorgenommenen Ablagerungen auf den Feldern, welcher über die Zuwegung Friedhofstraße in Unteralba zu erreichen sind. Der sich hierdurch gebildete Komposthaufen hat mittlerweile eine beachtliche Größe erreicht, welche nicht mehr hinnehmbar ist.
Ferner wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass diese Flächen verpachtet sind und ausschließlich dem Pächter zur Nutzung zur Verfügung stehen. Der Pächter behält sich hierbei vor, bei erneuter unerlaubter Ablagerung Schadenersatzansprüche gegen die/den Verursacher geltend zu machen.
Des Weiteren werden bei Feststellungen der Zuwiderhandlung seitens der Gemeinde Dermbach strafrechtliche Schritte gegen die/den Verursacher eingeleitet.
Da bereits jetzt ein immenser wirtschaftlicher Schaden durch diese illegalen Müllablagerungen entstanden ist, ist die Gemeinde für jegliche sachdienliche Hinweise dankbar, welche zur Feststellung der verursachenden Personen führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hugk
Bürgermeister