Die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiesenthal für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Diese wurde am 23.04.2025 vom Gemeinderat der Gemeinde Wiesenthal mit Beschluss Nr. 02/23/04/2025 beschlossen, der Rechtsaufsichtsbehörde am 28.04.2025 vorgelegt und mit Schriftsatz vom 02.05.2025 von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis rechtsaufsichtlich geprüft und bestätigt.
Die Ausfertigung erfolgte am 05.05.2025.
Die Haushaltssatzung enthält nach den §§ 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 und 65 Abs. 2 ThürKO keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.06.2025 bis 15.06.2025 während der üblichen Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach, Zimmer 313, öffentlich aus. Es wird um vorherige telefonische Terminabsprache unter der Telefonnummer 036964/8821 gebeten.
Darüber hinaus werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan zu den o. g. Sprechzeiten zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Wiesenthal, den 06.05.2025
Sven Hollenbach
Bürgermeister
Aufgrund der §§ 55 ff der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV) in der derzeit gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wiesenthal folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 1.220.000 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | — 566.500 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern wurden aufgrund der Umsetzung der Grundsteuerreform in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 140.000 € festgesetzt.
§ 6
Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene beigefügte Stellenplan.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.
§ 7
Die Erheblichkeitsgrenze nach § 58 Absatz 1 ThürKO zur Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 2.500 € festgesetzt. Mehrausgaben mit einem Volumen von über 2.500 € im Einzelfall sind vom Gemeinderat zu beschließen.
§ 8
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Wiesenthal, den 05.05.2025
Gemeinde Wiesenthal
S. Hollenbach
Bürgermeister — - Siegel -
Hinweis:
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) enthalten oder aufgrund der ThürKo erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21, Abs. 4, ThürKo, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeinde Wiesenthal
Sven Hollenbach
Bürgermeister — - Siegel -