Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Gehaus der Gemeinde Dermbach auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 53093620) fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
| Gemarkung: | Gehaus |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 81 |
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
vom 10. Juni 2025 bis zum 09. Juli 2025
in der Zeit von
| Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| und von Montag bis Donnerstag | von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
sowie nach Vereinbarung im
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation,
Zweigstelle Gotha,
Schloßberg 1, 99867 Gotha
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von
Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim
Thüringer Landesamt
für Bodenmanagement und Geoinformation
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Widerspruch eingelegt werden.
Gotha, den 07.05.2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin
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