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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Gehaus der Gemeinde Dermbach auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (unser Zeichen 53093620) fortgeführt.

Folgende Flurstücke sind betroffen:

Gemarkung:

Gehaus

Flur:

1

Flurstück:

81

Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte

vom 10. Juni 2025 bis zum 09. Juli 2025

in der Zeit von

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

und von Montag bis Donnerstag

von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

sowie nach Vereinbarung im

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation,

Zweigstelle Gotha,

Schloßberg 1, 99867 Gotha

eingesehen werden.

Gemäß § 11 Absatz 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch die Offenlegung des Nachweises von

Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Die Fortführung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist schriftlich beim

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Widerspruch eingelegt werden.

Gotha, den 07.05.2025

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin

www.tlbg.thueringen.de > Liegenschaftskataster > Öffentliche Bekanntmachungen