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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

Gemeinderatssitzung 15.05.2025

Beschluss-Nr.: 25/03/01

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 19.03.2025.

Abstimmung: 14 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/03/02

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzungsänderung über die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für Ehrenbeamte und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dermbach (Aufwandsentschädigungsatzung).

Abstimmung: 17 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/03/03

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld/Gemeinde Dermbach. Das Abwägungsergebnis ist Bestandteil des Beschlusses.

  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  3. Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“, OT Stadtlengsfeld, in der Fassung vom 06.05.2025, bestehend aus der Planzeichnung (M 1:500) mit den textlichen Festsetzungen, als Satzung.

  4. Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“, Ortsteil Stadtlengsfeld/Gemeinde Dermbach, vom 06.05.2025 wird gebilligt.

  5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ im Ortsteil Stadtlengsfeld gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Gemeinde die Eingangsbestätigung für die vorzulegende Satzung von der Rechtsaufsichtsbehörde erhalten hat, bekannt gemacht werden, sofern nicht die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung beanstandet. Dabei ist auch anzugeben, wo die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ mit der Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmung: 14 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltungen