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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Stadtlengsfeld

In seiner Sitzung am 24.03.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach die Aufhebungssatzung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Stadtlengsfeld mit 19 Ja- / 0 Nein-/ und 0 Stimmenthaltungen beschlossen.

Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und des § 14 Abs. 1 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) vom 30. Juli 2019 i.V.m. § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach in seiner Sitzung vom 24.03.2026 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Stadtlengsfeld beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Stadtlengsfeld vom 20.01.1999, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.12.2002 wird außer Kraft gesetzt.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Dermbach, den 20.05.2026

Hugk, Bürgermeister Siegel

Hinweis:

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo) enthalten oder aufgrund der ThürKo erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung nach § 21, Abs. 4, ThürKo, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung nach Satz 1 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gemeinde Dermbach

T. Hugk

Bürgermeister - Siegel -