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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 6/2026
Nichtamtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse Gemeinderatssitzung am 27.05.2026

Beschluss-Nr.: 26/05/01

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 24.03.2026.

Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 26/05/02

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt, die Bauleistungen für das Los 1 - Tiefbauarbeiten - für das Bauvorhaben „Teilsanierung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes in Dermbach“ gemäß Angebot vom 29.06.2026 in Höhe von 65.320,50 € brutto an die Firma Baubetrieb Daniel Nelitz GmbH, Im Tiefen Lande 3, 36466 Dermbach, OT Diedorf, zu vergeben.

Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 26/05/03

Die Jahresrechnung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:

Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 13.673.623,97 €.

Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltene Überschuss von 1.870.337,51 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 6.643.596,92 €.

Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 281.889,45 € zugeführt. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2024 4.287.836,71 € (Mindestrücklage 257.670,04 €).

Die Sonderrücklagen - Gebührenausgleichsrücklagen Friedhöfe - betrugen zum 31.12.2024 zusammen 75.866,05 €.

Die Sonderrücklage für später entstehende Personalkosten beträgt zum 31.12.2024 150.000,00 €.

Die Sonderrücklage Gewerbesteuerausgleich beträgt zum 31.12.2024 500.000,00 €.

Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2024 Schulden aus Krediten von 1.361.695,31 €.

Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2024 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen.

Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 26/05/04

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt gem. § 80 Abs, 3 Satz 2 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis, dem Bürgermeister der Gemeinde Dermbach und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen