Beschluss-Nr.: 26/05/01
Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 24.03.2026.
Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/05/02
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt, die Bauleistungen für das Los 1 - Tiefbauarbeiten - für das Bauvorhaben „Teilsanierung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes in Dermbach“ gemäß Angebot vom 29.06.2026 in Höhe von 65.320,50 € brutto an die Firma Baubetrieb Daniel Nelitz GmbH, Im Tiefen Lande 3, 36466 Dermbach, OT Diedorf, zu vergeben.
Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/05/03
Die Jahresrechnung der Gemeinde Dermbach für das Haushaltsjahr 2024 wird im Ergebnis der durch das Rechnungsprüfungsamt des LRA Wartburgkreis auf der Grundlage des § 80 ThürKO in Verbindung mit § 82 ThürKO durchgeführten Prüfung mit folgenden Endzahlen festgestellt:
| • | Ergebnis des Verwaltungshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 13.673.623,97 €. |
| • | Der in den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltene Überschuss von 1.870.337,51 € konnte dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. |
| • | Ergebnis des Vermögenshaushaltes in Einnahmen und Ausgaben mit 6.643.596,92 €. |
| • | Im Ergebnis der Jahresrechnung wurden der allgemeinen Rücklage 281.889,45 € zugeführt. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2024 4.287.836,71 € (Mindestrücklage 257.670,04 €). |
| • | Die Sonderrücklagen - Gebührenausgleichsrücklagen Friedhöfe - betrugen zum 31.12.2024 zusammen 75.866,05 €. |
| • | Die Sonderrücklage für später entstehende Personalkosten beträgt zum 31.12.2024 150.000,00 €. |
| • | Die Sonderrücklage Gewerbesteuerausgleich beträgt zum 31.12.2024 500.000,00 €. |
| • | Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2024 Schulden aus Krediten von 1.361.695,31 €. |
| • | Die Gemeinde Dermbach hatte zum 31.12.2024 keine Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen. |
Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen
Beschluss-Nr.: 26/05/04
Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt gem. § 80 Abs, 3 Satz 2 ThürKO auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des LRA Wartburgkreis, dem Bürgermeister der Gemeinde Dermbach und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.
Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen