Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 das Wahlergebnis der Ortsteilbürgermeisterwahl wie folgt festgestellt:
| a) | - | Zahl der Wahlberechtigten: | 341 |
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| - | Zahl der Wähler: | 173 |
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| - | Zahl der ungültigen Stimmenabgaben: | 8 |
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| - | Zahl der gültigen Stimmenabgaben: | 165 |
Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfielen nach Ihrer Reihenfolge folgende gültige Stimmen:
| 1. | Marcel Schuhmann | 146 Stimmen |
| 2. | Daniel Kling | 4 Stimmen |
| 3. | Thomas Walter | 3 Stimmen |
| 4. | sonstige | 12 Stimmen |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Bewerber Marcel Schumann. Damit ist er zum Ortsteilbürgermeister gewählt.
| b) | Jeder Wahlberechtigte der Wahl zum Ortsteilbürgermeister Zella/Rhön kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Wartburgkreis, Kommunalaufsicht, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. |
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| c) | Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter |
gez. Egle
Wahlbüro