zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen in der Gemeinde Dermbach für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Bad Salzungen und den Strafkammern des Landgerichts Meiningen
Der Gemeinderat Dermbach hat in der Sitzung am 10.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Meiningen und das Amtsgericht Bad Salzungen gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 24.07.2023 bis 31.07.2023 zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, 36466 Dermbach, Zimmer 305 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, in 36466 Dermbach oder zu Protokoll während der o.g. allgemeinen Öffnungszeiten Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG (Text siehe Anhang zu dieser Bekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Dermbach, den 19.06.2023
gez. Ludwig Schäfer
Hauptverwaltung/IT