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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 7/2023
Nichtamtlicher Teil
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Bekanntmachung

zu den jährlichen Standfestigkeitskontrollen an Grabdenkmalen

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Gartenbauberufsgenossenschaft vom

01. Januar 2000 (in der Fassung vom April 2010) und die Friedhofssatzung der Gemeinde Brunnhartshausen vom 20.12.2014, die Friedhofssatzung der Gemeinde Dermbach vom 12.06.2014, die Friedhofssatzung der Gemeinde Diedorf vom 29.10.2014, die Friedhofssatzung der Gemeinde Empfertshausen vom 04.12.2012 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.06.2021, die Friedhofssatzung der Gemeinde Neidhartshausen vom 06.09.2013, die Friedhofssatzung der Gemeinde Oechsen vom 01.02.2010, die Friedhofssatzung der Stadt Stadtlengsfeld vom 18.01.2017, die Friedhofssatzung der Gemeinde Urnshausen vom 01.12.2015 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2018, die Friedhofssatzung der Gemeinde Weilar vom 21.01.2015, die Friedhofssatzung der Gemeinde Wiesenthal vom 11.12.2013 und die Friedhofssatzung der Gemeinde Zella/Rhön vom 01.05.2012 verpflichten zu jährlichen Standfestigkeitskontrollen an den Grabdenkmalen.

Ursache für eine fehlende Standfestigkeit kann eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs verloren geht. Regelmäßiges Überprüfen der Standfestigkeit der Grabmale soll dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.

Die diesjährigen Kontrollen auf den Friedhöfen in Brunnhartshausen, Föhlritz, Dermbach, Unteralba, Diedorf, Empfertshausen, Gehaus, Neidhartshausen, Oechsen, Stadtlengsfeld, Urnshausen, Bernshausen, Weilar, Wiesenthal und Zella/Rhön werden in der Zeit

vom 24.07. bis 28.07.2023

durchgeführt.

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift muss die Prüfung nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt werden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss den durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt. Die Standfestigkeit der Grabmale wird durch einen sachkundigen Fachbetrieb unter der Verwendung eines Prüfgerätes vorgenommen und das Ergebnis elektronisch protokolliert. Bei Beanstandungen werden die Grabmale mit einem Aufkleber gekennzeichnet und die Nutzungsberechtigten bzw. sonstigen Verpflichteten schriftlich aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist die Standfestigkeit der Grabmale fachmännisch wiederherzustellen.

Dermbach, den 03.07.2023

Im Auftrag

M. Zoll (staatl. gepr. Bautechniker)

Leiter Bauverwaltung