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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen zur Feststellung des Wahlergebnisses

1. Wahl des Ortsteilrates Neidhartshausen

a)

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257 Wahlberechtigten,

-

202 Wähler,

-

16 ungültige Stimmabgaben (= Stimmzettel),

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186 gültige Stimmabgaben (= Stimmzettel),

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671 gültige abgegebene Stimmen insgesamt,

 — 

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folgende Bewerber erhalten einen Sitz im Ortsteilrat Neidhartshausen:

Hollenbach, Steffen

Gesell, Maren

Kümpel, Nicole

Huck, Christina

b) Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Wartburgkreis

Kommunalaufsicht

Erzberger Allee 14

36433 Bad Salzungen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

c) Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

gez. Egle

Wahlbeauftragter