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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen zur Feststellung der Wahlergebnisse der Gemeinde Dermbach

1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder Dermbach

a)

-

6035 Wahlberechtigte,

-

4030 Wähler,

-

201 ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel),

-

3829 der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel),

-

11335 gültig abgegebenen Stimmen insgesamt,

 — 

Die Sitze im Gemeinderat teilen sich wie folgt auf:

DIE LINKE - 4 Sitze

CDU - 14 Sitze

SPD - 2 Sitze

b)

-

Folgende Bewerber haben einen Sitz im Gemeinderat der Gemeinde Dermbach erhalten:

c) Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt Wartburgkreis,

Kommunalaufsicht,

Erzberger Allee 14,

36433 Bad Salzungen

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

d) Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.

gez. Egle

Wahlbeauftragter