1. Wahl des Ortsteilbürgermeisters von Gehaus
| a) | - | 516 Wahlberechtigten |
| - | 347 Wähler |
| - | 15 ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel), |
| - | 332 gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel), |
Auf die Bewerber entfielen die Stimmen wie folgt:
Seelig, Karsten - 152 Stimmen
Zack, Heidi - 180 Stimmen
| - | Damit ist |
Zack, Heidi
Zur Ortsteilbürgermeisterin des Ortsteils Gehaus gewählt.
b) Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem
Landratsamt Wartburgkreis
Kommunalaufsicht
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
c) Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
gez. Egle
Wahlbeauftragter