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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse Gemeinderatssitzung 01.07.2025

Beschluss-Nr.: 25/04/01

Der Gemeinderat bestätigt und beschließt das Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 15.05.2025.

Abstimmung: 13 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/04/02

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt die Realisierung der Ausschreibung eines HLF 10 durch ein externes Büro sowie die Anschaffung für die Stützpunktfeuerwehr Dermbach.

Ergänzung: Bürgermeister Thomas Hugk wird beauftragt, diesbezüglich Rücksprache mit dem Landratsamt zu halten.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/04/03

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 31.000 € für die Tiefbaumaßnahme Ausbau Wilhelm-Löber-Straße, 3. BA, im Ortsteil Neidhartshausen (HHStelle 2.630059.95001). Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe wird durch Mehreinnahmen in Höhe von 15.900 € (HHStelle 2.630059.36101 - Gemeindestraßen, Nebenanlagen, Bushaltestellen -OT Neidhartshausen/Zuweisungen und Zuschüsse vom Land) sowie durch Minderausgaben in Höhe von 15.100 € (HHStelle 2.767812.96001 -Mehrzweckgebäude OT Urnshausen, Bernshäuser Straße 1/ Hochbau) gesichert.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/04/04

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt, die Bauleistungen für das Los 2 Straßen- und Tiefbauarbeiten einschl. anteilig Los 1 / Allgemeine Leistungen gem. Angebot vom 27.05.2025 in Höhe von 915.933,73 € brutto an die Baufirma STRABAG AG Bereich Südthüringen, Gruppe Meiningen, An der Salzbrücke in 98617 Ritschenhausen zu vergeben.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/04/05

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt die Vergabe von Bauleistungen zur Sanierung mittels Oberflächenbeschichtung der Ortsstraßen im Ortsteil Föhlritz an die Firma Bausion Straßenbau-Produkte GmbH, Brehnaer Straße 15, 06188 Landsberg mit einer Auftragssumme in Höhe von 27.441,40 € brutto.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/04/06

Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ Unteralba/Gemeinde Dermbach

Der Gemeinderat beschließt:

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Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ Unteralba vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat mit folgendem Ergebnis geprüft:

Berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von

Landratsamt Wartburgkreis

Teilweise berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von

entfällt

Nicht berücksichtigt werden Hinweise und Anregungen von

entfällt

Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.

Das Abwägungsergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Das Planungsbüro -PPB- Bad Salzungen GmbH wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Hinweise sind bei der Satzungsvorlage mit der jeweiligen Stellungnahme beizufügen.

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Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 1748) in der derzeitig gültigen Fassung beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach die 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Hinter der Lücke“ in Unteralba vom 28.05.2025 in der Gemarkung Unteralba/Gemeinde Dermbach -bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil als Satzung.

Die Begründung vom 28.05.2025 wird gebilligt.

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Der Bürgermeister der Gemeinde, Herr Hugk, wird beauftragt, die vorgenannte Satzung nach § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/04/07

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt für das Bauvorhaben „Errichtung eines Bienen- und Schmetterlingslehrpfads auf dem Schlossgelände in Dermbach“ die Ausführung von Los 1 -Herstellung Blumenrabatten an die Firma Garten- und Landschaftsbau Kerstin Schmidt, Hauptstraße 56a, 36448 Bad Liebenstein in Höhe von 23.291,87 € brutto zu vergeben.

Abstimmung: 16 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 25/04/08

Der Gemeinderat der Gemeinde Dermbach beschließt die Entgeltordnung der Gemeinde Dermbach für die Inanspruchnahme von Verpflegungsangeboten in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft.

Abstimmung: 14 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen