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Feldabote - Amtsblatt der Gemeinden Dermbach Oechsen Weilar und Wiesenthal
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zu den jährlichen Standfestigkeitskontrollen an Grabdenkmalen

Die Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.7 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vom 01. Januar 2000 (in der Fassung vom 1. Mai 2017) und die Friedhofssatzung der Gemeinde Dermbach vom 22.04.2025, die Friedhofssatzung der Gemeinde Empfertshausen vom 04.12.2012 in der Fassung der 2. Änderung vom 11.06.2021, die Friedhofssatzung der Gemeinde Oechsen vom 01.02.2010, die Friedhofssatzung der Gemeinde Weilar vom 21.01.2015 und die Friedhofssatzung der Gemeinde Wiesenthal vom 11.12.2013 verpflichten zu jährlichen Standfestigkeitskontrollen an den Grabdenkmalen.

Ursache für eine fehlende Standfestigkeit kann eine fehlende bzw. schadhafte Verdübelung zwischen Grabmal und Sockel sein. Es ist aber auch möglich, dass die Standfestigkeit nachträglich durch Witterungseinflüsse oder das Senken des umliegenden Erdreichs verloren geht. Regelmäßiges Überprüfen der Standfestigkeit der Grabmale soll dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für auf dem Friedhof Beschäftigte als auch für die Friedhofsbesucher zu gewährleisten. Kinder und ältere Menschen sind hier besonders gefährdet.

Die diesjährigen Kontrollen auf den Friedhöfen in Dermbach, Unteralba, Brunnhartshausen, Föhlritz, Diedorf, Gehaus, Neidhartshausen, Stadtlengsfeld, Urnshausen, Bernshausen, Zella/Rhön, Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal werden in der Zeit

vom 18.08. bis 22.08.2025 (34. Kalenderwoche)

durchgeführt.

Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift muss die Prüfung nach einem bestimmten Verfahren durchgeführt werden. Ein ordnungsgemäß aufgestellter Grabstein darf bei dieser Prüfmethode nicht schwanken oder gar umfallen, sondern muss dem durch das Gerät ausgeübten Druck standhalten. Diese Prüfmethode ist anerkannt. Die Standfestigkeit der Grabmale wird durch einen sachkundigen Fachbetrieb unter der Verwendung eines Prüfgerätes vorgenommen und das Ergebnis elektronisch protokolliert. Bei Beanstandungen werden die Grabmale mit einem Aufkleber gekennzeichnet und die Nutzungsberechtigten bzw. sonstigen Verpflichteten schriftlich aufgefordert, innerhalb einer angemessenen Frist die Standfestigkeit der Grabmale fachmännisch wiederherzustellen.

Dermbach, den 17.07.2025

Die Friedhofsverwaltung