Am 02. Juni 2026 wurde der Gemeinde Dermbach ein Antrag zur Durchführung eines Bürgerbegehrens eingereicht, welches das Ziel hat, einen Bürgerentscheid zur Abwahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Stadtlengsfeld durchzuführen.
Nachstehend wird der Antrag im Wortlaut der Antragsteller und zeitgleich Vertrauenspersonen dieses Bürgerantrages veröffentlicht.
Die Antragsteller/Vertrauenspersonen sind:
| Ralf Trautvetter | - | Dermbacher Straße 11 36466 Dermbach - Ortsteil Stadtlengsfeld |
| Michael Deisenroth | - | Märzenborn 10 36466 Dermbach - Ortsteil Stadtlengsfeld |
- Beginn Antrag -
Die unterzeichnenden Antragsteller der Gemeinde Dermbach, Ortsteil Stadtlengsfeld, beantragen gemäß auf Grundlage § 45 Abs. 4 i.V.m. § 28 Abs. 6 ThürKO und § 14 Abs. 3 ThürEBBG (i.V.m. § 11 Abs. 2 und § 16 ThürEBBG) die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel eines Bürgerentscheids zur Abwahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Stadtlengsfeld.
Fragestellung des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids:
„Sind Sie dafür, ein Abwahlverfahren gegen den Ortsteilbürgermeister von Stadtlengsfeld einzuleiten?“
Begründung:
Nach Auffassung der Antragsteller ist das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen dem Ortsteilbürgermeister sowie den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsteils nachhaltig gestört.
| Insbesondere werden beanstandet: | |
| - | mangelnde Transparenz und Information der Öffentlichkeit, |
| - | unzureichende Einbindung des Ortsteilrates, der aus Protest gegen die Amtsführung des Ortsteilbürgermeisters zurückgetreten ist, und der Einwohner, |
| - | wiederholte Konflikte mit Bürgern und ortsansässigen Vereinen, |
| - | ein Verhalten, das aus Sicht der Antragsteller den Interessen des Ortsteils schadet. |
| - | Nichtumsetzung von Beschlüssen und Festlegungen des Ortsteilrates durch den Ortsteilbürgermeister. |
Die Antragsteller halten deshalb eine demokratische Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger über die weitere Amtsführung für erforderlich.“
- Ende Antrag -
Im Einvernehmen mit den Antragstellern wurde der Beginn der Sammlungsfrist gem. § 13 Abs.1 Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) auf den 01. September 2026 festgesetzt. Die Sammlungsfrist beträgt gem. § 13 Abs. 2 ThürEBBG, vier Monate und endet damit am 31. Dezember 2026.