| Gemeinde | Dermbach, Empfertshausen, Oechsen, Weilar, Wiesenthal |
| Landkreis | Wartburgkreis |
| Wahlkreis | 05 Wartburgkreis |
1.
Am 1. September 2024 findet die
statt.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
2.
Die erfüllende Gemeinde Dermbach mit ihren erfüllten Gemeinden Empfertshausen, Oechsen, Weilar und Wiesenthal ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:
| Wahl- bezirk | Name | Lage des Wahlraumes | Barriere- freiheit |
| 0001 | Dermbach I | Schlosshalle Geisaer Straße 16 C Dermbach | Ja |
| 0002 | Dermbach II | Schlosshalle Geisaer Straße 16 C Dermbach | Ja |
| 0003 | Brunnhartshausen | Alter Kindergarten Brunnhartshausen 75 Brunnhartshausen | Nein |
| 0004 | Diedorf/Rhön | Dorfgemeinschaftshaus Klingser Straße 2 Diedorf/Rhön | Nein |
| 0005 | Gehaus | Dorfgemeinschaftshaus / Grüner Baum Lutherplatz 128 Gehaus | Ja |
| 0006 | Neidhartshausen | Dorfgemeinschaftshaus Wilhelm-Löber-Straße 34 Neidhartshausen | Nein |
| 0007 | Oberalba | Feuerwehrgerätehaus Oberalba 33 C Oberalba | Nein |
| 0008 | Stadtlengsfeld | Feldatalhalle Turnrasen 1 Stadtlengsfeld | Ja |
| 0009 | Unteralba | Dorfgemeinschaftshaus / Alte Schule Karlstraße 1 Unteralba | Nein |
| 0010 | Urnshausen | Mehrzweckgebäude Bernshäuser Straße 1 Urnshausen | Ja |
| 0011 | Zella/Rhön | Propstei - Versammlungsraum Goethestraße 1 Zella/Rhön | Ja |
| 0001 | Empfertshausen | Alte Schnitzschule Hauptstraße 31 Empfertshausen | Ja |
| 0001 | Oechsen | Sportlerheim Stadtlengsfelder Straße Oechsen | Ja |
| 0001 | Weilar | Bürgerhaus Schulstraße 13 Weilar | Nein |
| 0001 | Wiesenthal | Bürgerhaus Burgweg 2 Wiesenthal | Nein |
| 9002 | überregionaler Briefwahlbezirk | Gemeindeverwaltung Dermbach Hinter dem Schloß 1 Dermbach | Nein |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22.07.2024 bis 11.08.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Beratungsraum im 1. OG der Gemeindeverwaltung Dermbach, Hinter dem Schloß 1, in 36466 Dermbach zusammen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in einem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jedem Wähler wird bei Betreten des Wahlraumes der Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| a) | für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Wahlkreisvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
| b) | für die Wahl nach Landesliste die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landesliste und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| Der Wähler gibt seine Wahlkreisstimme in der Weise ab, | |
| dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, |
| und seine Landesstimme in der Weise, | |
| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. |
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises |
| oder |
| b) | durch Briefwahl teilnehmen. |
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 15 Absatz 4 des Thüringer Landeswahlgesetzes). Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenskonflikt der Hilfsperson besteht.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe belangt. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
07.08.2024
Die Gemeinden Dermbach, Empfertshausen, Oechsen,
Weilar und Wiesenthal