Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation, Referat 44
Flurbereinigungsbereich Südwestthüringen
-Flurbereinigungsbehörde-
Frankental 1, 98617 Meiningen
Az.: 3-2-0502
Mit Flurbereinigungsbeschluss vom 09.August 2023 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlubG) i. d. F. 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Ulster-Schleid als Körperschaft des öffentlichen Rechtes entstanden.
Für die Teilnehmergemeinschaft ist ein aus mehreren Mitgliedern bestehender Vorstand zu wählen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das Vertrauen der Teilnehmer besitzen.
Hiermit werden die Teilnehmer (Grundstückseigentümer, Eigentümer von selbständigen Gebäude- und Anlageneigentum, Erbbauberechtigte) am Flurbereinigungsverfahren Ulster-Schleid zu einer Teilnehmerversammlung zur
Wahl des Vorstandes
eingeladen, die
am Mittwoch, den 25. September 2024, um 19.00 Uhr
im Landhotel „Zur Pferdetränke“,
Schleider Hauptstraße 59 in 36419 Schleid
stattfindet.
Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt gemäß § 21 Abs. 1 FlurbG die Zahl der Mitglieder des Vorstandes in der Teilnehmerversammlung. Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt.
Dabei hat jeder Teilnehmer unabhängig von der Größe seines Besitzes oder der Anzahl seiner Grundstücke nur eine Stimme. Gleiches gilt für den Bevollmächtigten. Sollte der Bevollmächtigte selbst Teilnehmer sein oder mehrere Teilnehmer vertreten, hat er nur eine Stimme. Bevollmächtigte haben sich im Wahltermin durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer und haben ebenso insgesamt nur eine Stimme.
Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
Meiningen, den 14. August 2024
Im Auftrag — DS
Andreas Harnischfeger
Referatsleiter
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.