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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Krayenberggemeinde und der öffentlichen Auslegung des Haushaltsplanes für 2026

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Krayenberggemeinde für das Jahr 2026 nebst ihren Anlagen, beschlossen am 26.03.2026 (Beschluss-Nr.: BV/397/2026) und Finanzplan (Beschluss-Nr.: BV/398/2026) wurden am 27.03.2026 der Komunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis zur Prüfung vorgelegt und die rechtsaufsichtliche Würdigung beantragt. 

Mit Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Wartburgkreis vom 02.04.2026, Aktenzeichen: 15 101 G 200-143/26 (Ru) wurde gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt. Die Satzung ist genehmigungsfrei. Die sofortige öffentliche Bekanntmachung der Satzung wurde gemäß§ 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

Haushaltssatzung der Gemeinde Krayenberggemeinde Landkreis: Wartburgkreis für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund des § 55 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) in der zurzeit geltenden Fassung, erlässt die Gemeinde Krayenberggemeinde, nach Beschlussfassung des Gemeinderates am 26.03.2026, folgende Haushaltssatzung.

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 

Nachrichtlich: Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen nach dem Thüringer Kommunalen Investitionsprogramm 2026-2029 wird auf 1.025.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der am 26.03.2026 vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan.

Der Bürgermeister ist ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann frei werdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.

§ 6

Es werden 10 Deckungskreise im Verwaltungshaushalt gebildet. Die Ausgaben innerhalb eines Deckungskreises sind untereinander deckungsfähig.

Im Vermögenshaushalt werden 5 Deckungskreise für die Abschnitte 13, 46, 63, 75 und 88 gebildet. Die Ausgaben innerhalb eines Deckungskreises dieser Abschnitte sind untereinander deckungsfähig.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Gemeinde Krayenberggemeinde, den 07.04.2026

P. Neumann

Bürgermeister ⇔ Siegel

***

Die Haushaltssatzung der Haushaltsplan 2026 mit seinen Anlagen liegen in der Zeit vom 29.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 in der Gemeindeverwaltung Krayenberggemeinde, OT Dorndorf, Bahnhofstraße 11, Finanzabteilung, Zimmer 14, zur Einsichtnahme währen der allgemeinden Dienststunden:

Montag: 

09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag: 

09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch: 

09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag:

09.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag: 

09.00 - 12.00 Uhr

öffentlich aus.

gez. Peter Neumann

Bürgermeister