l. Festlegung der Aktenführung
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass die Akten sämtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren der Gemeinde Krayenberggemeinde, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingeleitet werden, in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle bis einschließlich 31. Dezember 2026 übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.
II. In- und Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Krayenberggemeinde, 14. April 2026
gez. Peter Neumann
Bürgermeister