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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsvorschrift

der Gemeinde Krayenberggemeinde zur Bestimmung der Aktenführung in Papierform für durchzuführende Ordnungswidrigkeitenverfahren vom 14. April 2026

l. Festlegung der Aktenführung

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass die Akten sämtlicher Ordnungswidrigkeitenverfahren der Gemeinde Krayenberggemeinde, die bis einschließlich 31. Dezember 2026 eingeleitet werden, in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle bis einschließlich 31. Dezember 2026 übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II. In- und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Krayenberggemeinde, 14. April 2026

gez. Peter Neumann

Bürgermeister