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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 4/2025
Wichtiges auf einen Blick
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Wichtiges auf einen Blick

Die Gemeinde Krayenberggemeinde weißt nochmals darauf hin, dass Anträge nach der Vereinsförderrichtline (z. B. pauschale Vereinsförderung, Vereinsjubiläen) für das kommende Haushaltsjahr 2026 bis zum 31. Oktober 2025 bei der Gemeinde Krayenberggemeinde postalisch einzureichen sind. Bitte achten Sie darauf, dass alle notwendigen Anlagen beigefügt werden. Die Mitgliederliste muss den vollständigen Namen, die Anschrift sowie das Geburtsdatum beinhalten.

Zu spät eingereichte Anträge finden keine Beachtung. Anträge per eMail dürfen nicht mehr berücksichtigt werden.

Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie finden Sie auf unserer Homepage www.krayenberggemeinde.de unter Bürgerservice, Satzungen.