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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Jahresrechnungen der Gemeinde Krayenberggemeinde sowie die Entlastung der Bürgermeister für die Jahre 2022 und 2023 und die Möglichkeit der Einsichtnahme

Die Jahresrechnung 2022 und 2023 der Gemeinde Krayenberggemeinde wurden durch das Rechnungsprüfungsamt des Wartburgkreises in der Zeit vom 22.01.2025 bis 03.03.2025 (mit Unterbrechung) geprüft. Auf der Grundlage des § 80 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung beschließt der Gemeinderat über die Feststellung der geprüften Jahresrechnung und in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für das jeweilige Haushaltsjahr.

In der Gemeinderatssitzung am 21.05.2025 wurde der Beschluss über die Feststellung des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2022 (Beschluss Nr. GR BV/333/2025) und für das Jahr 2023 (Beschluss-Nr. GR BV/335/2025) und der Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters für 2022 (Beschluss-Nr. GR BV/334/2025) sowie für das Jahr 2023 (Beschluss-Nr. GR BV/336/2025) gefasst. Diese Beschlüsse werden im Amtsblatt Nr. 4 vom 28.06.2025 bekannt gemacht.

Die festgestellten Jahresrechnungen 2022/2023 mit ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts sind mit den Beschlüssen über die Feststellung der Jahresrechnungen und über die Entlastung zwei Wochen lang bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung 2024 zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten (§ 80 Abs. 4 ThürKO).

Die festgestellten Jahresrechnungen 2022 und 2023 mit ihren Anlagen liegen in der Gemeindeverwaltung in der Zeit vom 01.07. - 16.07.2025 zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

gez. Peter Neumann

Bürgermeister