Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Krayenberggemeinde wurde zur Vorprüfung an die Kommunalaufsicht beim LRA eingereicht und am 29.04.2026 mit Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Krayenberggemeinde (Beschluss-Nr. BV/406/2026) beschlossen. Die beschlossene 1. Änderungssatzung wurde am 05.05.2026 zur Prüfung und Genehmigung an die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis eingereicht. Der Eingang der 1. Änderungssatzung wurde am 12.05.2026 mit dem Zeichen: 15 101 G 300-180/26 (Te) bestätigt. Die Satzung ist genehmigungsfrei. Gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO und Schreiben vom 21.05.2026 wurde die sofortige öffentliche Bekanntmachung zugelassen. Die Satzung wird hiermit entsprechend § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO bekannt gemacht.
Auf Grund der §§ 19 Absatz 1 und 20 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.1.2003 in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Krayenberggemeinde in der Sitzung am 29.4.2026 folgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung beschlossen:
Die Hauptsatzung der Gemeinde Krayenberggemeinde vom 24.8.2023 (bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Krayenberggemeinde am 14.10.2023) wird wie folgt geändert:
§ 14 wird durch folgenden § 14 ersetzt:
§ 14
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinde Krayenberggemeinde erfolgt durch Bereitstellung einer elektronischen Ausgabe der Satzungen auf der Internetseite www.krayenberggemeinde.de/ Aktuelles/ Öffentliche Bekanntmachungen. Die Satzungen sind während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung kostenfrei einsehbar und gegen Kostenerstattung als Ausdruck erhältlich.
Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.
(2) Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Gemeinderates, der Ausschüsse und der Ortsteilräte erfolgt durch eine elektronische Ausgabe der öffentlichen Bekanntmachungen auf der Internetseite www.krayenberggemeinde.de/ Aktuelles/ Öffentliche Bekanntmachungen
(3) Öffentliche Verkündungstafeln sind an folgenden Stellen aufgestellt:
| 1. | OT Dietlas(Rhön): Lengsfelder Straße (Ortsmitte), Höhe Hausnummer 26 |
| 2. | OT Dorndorf (Rhön): Gemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 11 |
| 3. | OT Dorndorf: (Rhön): Völkershäuser Straße, Höhe Hausnummer 3 |
| 4. | OT Dorndorf (Rhön) Kolonie, Höhe Hausnummer 6 |
| 5. | OT Kambachsmühle: Höhe Hausnummer 9 |
| 6. | OT Kieselbach: am Dorfgemeinschaftshaus, Fuchsgasse 5 |
| 7. | OT Kieselbach: Kindertagesstätte Kieselbach, Vachaer Straße 12 |
| 8. | OT Kirstingshof: Spielplatz/Wasserhäuschen |
| 9. | OT Merkers: Goethestraße 27 (Zufahrt Kegelbahn) |
| 10. | OT Merkers: Kindertagesstätte Merkers, An der Kleinen Wiese 6. |
(4) Für sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen gilt Absatz 1 entsprechend, sofern nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt. Ist durch bundes- oder landesrechtliche Bestimmungen eine ausschließlich elektronische Form der Bekanntmachung ausgeschlossen oder unwirksam, so erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Regelungsbereich dieser Bestimmungen durch Veröffentlichung im „Amtsblatt“ der Gemeinde Krayenberggemeinde.
Die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO) für Gemeindewahlen erfolgt zusätzlich von der für die von öffentliche Bekanntmachung von Satzungen vorgesehene Form in einer gedruckten Ausgabe des “Amtsblattes Krayenberggemeinde”.
Abweichend von Satz 1 und 3 erfolgt die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung für Kommunalwahlen, die nur in einzelnen Ortsteilen stattfinden (Ortsteilratswahlen), an den nach Absatz 3 genannten Verkündungstafeln des jeweiligen Ortsteils.
(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder anderer unabwendbarer Ereignisse eine Satzung nicht in der durch Absatz 1 festgelegten Form öffentlich bekannt gemacht werden, erfolgt in dringenden Fällen die öffentliche Bekanntmachung in den in Absatz 3 benannten Verkündungstafeln.
Nach Wegfall des Hinderungsgrundes wird die öffentliche Bekanntmachung der Satzung unverzüglich in der nach Absatz 1 festgelegten Form nachgeholt. Auf die Form der Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.“
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Krayenberggemeinde, den 22.06.2026
gez. Peter Neumann,
Bürgermeister Siegel