Die Kasse der Gemeinde Krayenberggemeinde macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren fällig waren oder werden.
Am 01.07.2026 und/oder am 01.08.2026
Friedhofsgebühren
am 15.08.2026
Grundsteuern 3. Quartal 2026
Hundesteuer 3. Quartal 2026
Gewerbesteuer
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit gebeten, alle fälligen Rückstände innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenkontos auf das Konto der Gemeinde Krayenberggemeinde einzuzahlen.
Volks- und Raiffeisenbank
IBAN: DE36840947540002119536
BIC: GENODEF1SAL
Wartburg-Sparkasse
IBAN: DE03840550500000006661
BIC: HELADEF1WAK
DKB
IBAN: DE91120300000001197706
BIC: BYLADEM1001
Bei Nichtzahlung sind wir gezwungen, das Mahnverfahren und ggf. die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anzuordnen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten ist. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.
Hinweis:
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass zum 25.08.2026 die Betreuungsgebühren sowie das Essengeld für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Krayenberggemeinde zur Zahlung fällig werden.
Zur Vereinfachung können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Formulare für die Einzugsermächtigungen finden Sie auf unserer Homepage der Krayenberggemeinde:
https://www.krayenberggemeinde.de/seite/287996/formulare.html
gez. P. Neumann
Bürgermeister