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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 4/2026
Allgemeines
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Information der Kämmerei: öffentliche Zahlungserinnerung

Die Kasse der Gemeinde Krayenberggemeinde macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren fällig waren oder werden.

Am 01.07.2026 und/oder am 01.08.2026

Friedhofsgebühren

am 15.08.2026

Grundsteuern 3. Quartal 2026

Hundesteuer 3. Quartal 2026

Gewerbesteuer

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit gebeten, alle fälligen Rückstände innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenkontos auf das Konto der Gemeinde Krayenberggemeinde einzuzahlen.

Volks- und Raiffeisenbank

IBAN: DE36840947540002119536

BIC: GENODEF1SAL

Wartburg-Sparkasse

IBAN: DE03840550500000006661

BIC: HELADEF1WAK

DKB

IBAN: DE91120300000001197706

BIC: BYLADEM1001

Bei Nichtzahlung sind wir gezwungen, das Mahnverfahren und ggf. die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anzuordnen.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten ist. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.

Hinweis:

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass zum 25.08.2026 die Betreuungsgebühren sowie das Essengeld für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Krayenberggemeinde zur Zahlung fällig werden.

Zur Vereinfachung können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Formulare für die Einzugsermächtigungen finden Sie auf unserer Homepage der Krayenberggemeinde:

https://www.krayenberggemeinde.de/seite/287996/formulare.html

gez. P. Neumann

Bürgermeister