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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 4/2026
Allgemeines
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Information der Sachbearbeitung Kindertagesstätten

 

Sehr geehrte Eltern und sehr geehrte werdende Eltern,

um Ihrem Kind einen Kindergartenplatz oder Kinderkrippenplatz ermöglich zu können, bitten wir Sie, die Anmeldung dafür möglichst zeitnah, entweder direkt nach der Geburt oder bis spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn abzugeben. Die Formulare zur Anmeldung finden Sie unter: www.krayenberggemeinde.de unter „Bürgerservice“, „Formulare“, „Kindertagesstätten“

Für nähere Informationen können Sie sich auch gerne auf unserer Homepage unter www.krayenberggemeinde.de unter „Bürgerservice“, „Satzungen“ Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung § 5 erkundigen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und freuen uns auf Ihre Kinder.

gez. A. Höllein

Sachbearbeiterin Kindertagesstätten

Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2026/27

Die „Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege“ für das Kindergartenjahr 2026/27 wurde durch den Jugendhilfeausschuss mit Beschluss-Nr. JuHi 0175/2026 bestätigt. Das Dokument ist - neben dem Anhang - ebenso auf der Homepage des Wartburgkreises unter folgender Rubrik veröffentlicht:

Leben im Wartburgkreis/Kinder, Jugend & Familie/Kinderbetreuung/Fachberatung von Kindertageseinrichtungen

Link: https://www.wartburgkreis.de/leben-im-wartburgkreis/kinder-jugend-familie/fachberatung-von-kindertageseinrichtungen

Der Bedarfsplan ist gemäß § 20 Abs. 3 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in den Gemeinden des Planungsgebietes öffentlich auszulegen. Im Zuge der Digitalisierung ist ein entsprechender Verweis auf die Veröffentlichung ausreichend.

Landratsamt Wartburgkreis

Jugendamt

A 32 Kindheit und Jugend

Erzberger Allee 14

36433 Bad Salzungen