Die Kasse der Gemeinde Krayenberggemeinde macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Gebühren fällig waren.
Am 01.07.2025 und/oder am 01.08.2025
Friedhofsgebühren
am 15.08.2025
Grundsteuern 3. Quartal 2025
Hundesteuer 3. Quartal 2025
Gewerbesteuer
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit gebeten alle fälligen Rückstände innerhalb einer Woche unter Angabe des Kassenkontos auf das Konto der Gemeinde Krayenberggemeinde einzuzahlen.
| Volks- und Raiffeisenbank | |
| IBAN: | DE36840947540002119536 |
| BIC: | GENODEF1SAL |
| Wartburg-Sparkasse | |
| IBAN: | DE03840550500000006661 |
| BIC: | HELADEF1WAK |
| DKB | |
| IBAN: | DE91120300000001197706 |
| BIC: | BYLADEM1001 |
Bei Nichtzahlung sind wir gezwungen, das Mahnverfahren und ggf. die Zwangsvollstreckung nach den landesrechtlichen Vollstreckungsbestimmungen anzuordnen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass gemäß § 240 Abgabenordnung (AO) für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages zu entrichten ist. Abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag.
Hinweis:
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass zum 25.08.2025 die Betreuungsgebühren sowie das Essengeld für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Krayenberggemeinde zur Zahlung fällig werden.
Zur Vereinfachung können Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Formulare für die Einzugsermächtigungen finden Sie auf unserer Homepage der Krayenberggemeinde: https://www.krayenberggemeinde.de/seite/287996/formulare.html
gez. P. Neumann
Bürgermeister