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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbidung mit § 4a Abs. 3 BauGB für den 3. Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Krayenberggemeinde

Der Gemeinderat der Gemeinde Krayenberggemeinde hat in seiner Sitzung vom 26.06.2025 den 3. Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und dessen Auslegung beschlossen. Der 3. Entwurf des Flächennutzungsplans mit Stand vom Juni 2025 bestehend aus:

Planzeichnung M 1 : 10.000

Beiplan 1 Teilausschnitte der Ortslagen M 1 : 5.000

Beiplan 2 Baulückenkataster M 1 : 5.000

Begründung

Umweltbericht

wird im Zeitraum vom 04. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025 im Internet unter folgendem Link:

https://www.krayenberggemeinde.de/seite/791573/bekanntmachung-%C3%B6ffentliche-auslegung-3.-entwurf-fl%C3%A4chennutzungsplan.html

veröffentlicht bzw. unter https://www.krayenberggemeinde.de/seite/791573/bekanntmachung-%C3%B6ffentliche-auslegung-3.-entwurf-fl%C3%A4chennutzungsplan.html

sowie zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung, OT Dorndorf, Bahnhofstraße 11, 36460 Krayenberggemeinde,

vom 04. August 2025 bis einschließlich 05. September 2025, während der angegebenen Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag:

09.00 - 12.00 Uhr

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Vorzugsweise senden Sie Ihre Stellungnahme jedoch an sre@leg-thueringen.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

A: Umweltbericht

Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2025 (3. Entwurf) zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen des Flächennutzungsplan auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern; Aufnahme eines Maßnahmenpools (Kompensationsmaßnahmen) für künftige Eingriffsvorhaben;

B: Stellungnahmen: Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung

Die Informationen liegen in Form einer tabellarischen Übersicht aller Stellungnahmen zum Umgang mit den darin vorgebrachten Anregungen (einschließlich aller umweltrelevanten Informationen) vor. Die tabellarische Übersicht ist den Beteiligungsunterlagen zur Einsichtnahme beigefügt

C: Gutachten lagen nicht vor

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Die nach § 4 Absatz 2 BauGB Beteiligten werden von der Veröffentlichung im Internet auf elektronischem Weg benachrichtigt und im gleichen Zeitraum um Stellungnahme gebeten.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Krayenberggemeinde, den 02.08.2025

Peter Neumann

Bürgermeister  —  (Siegel)