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Amtsblatt der Krayenberggemeinde
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung

gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 30.06.2025 für das Umlegungsverfahren „Salzunger Straße“ in der Gemarkung Merkers ist am 12.11.2025 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümer über.

Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil der Grundstücke, denen sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.

Die Geldleistungen sind fällig.

Rechtsbehelfsbelehrunq:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Thüringer Landesamt

für Bodenmanagement und Geoinformation

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Gotha, 12.11.2025